Name | Fraktion Aufsteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Susanna Karawanskij | DIE LINKE | 151 - Nordsachsen | Dagegen gestimmt | |
Harald Weinberg | DIE LINKE | 244 - Nürnberg-Nord | Nicht beteiligt | |
Jutta Krellmann | DIE LINKE | 46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden | Dagegen gestimmt | |
Jan van Aken | DIE LINKE | 19 - Hamburg-Altona | Dagegen gestimmt | |
Sabine Leidig | DIE LINKE | 180 - Hanau | Dagegen gestimmt | |
Niema Movassat | DIE LINKE | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dagegen gestimmt | |
Thomas Lutze | DIE LINKE | 296 - Saarbrücken | Dagegen gestimmt | |
Klaus Ernst | DIE LINKE | 250 - Schweinfurt | Dagegen gestimmt | |
Petra Sitte | DIE LINKE | 72 - Halle | Dagegen gestimmt | |
Birgit Menz | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Kerstin Kassner | DIE LINKE | 15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I | Dagegen gestimmt | |
Frank Tempel | DIE LINKE | 195 - Greiz - Altenburger Land | Dagegen gestimmt | |
Kathrin Vogler | DIE LINKE | 128 - Steinfurt III | Dagegen gestimmt | |
Birgit Wöllert | DIE LINKE | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dagegen gestimmt | |
Sevim Dağdelen | DIE LINKE | 140 - Bochum I | Dagegen gestimmt | |
Petra Pau | DIE LINKE | 85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Gehrcke-Reymann | DIE LINKE | 183 - Frankfurt am Main II | Dagegen gestimmt | |
Jan Korte | DIE LINKE | 71 - Anhalt | Dagegen gestimmt | |
Norbert Müller | DIE LINKE | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dagegen gestimmt | |
Ralph Lenkert | DIE LINKE | 194 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Roland Claus | DIE LINKE | 73 - Burgenland - Saalekreis | Dagegen gestimmt | |
Matthias W. Birkwald | DIE LINKE | 94 - Köln II | Dagegen gestimmt | |
Michael Leutert | DIE LINKE | 162 - Chemnitz | Nicht beteiligt | |
Jörn Wunderlich | DIE LINKE | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Nicht beteiligt | |
Azize Tank | DIE LINKE | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dagegen gestimmt |
Das Parlament stimmte namentlich über die umstrittene Änderung von Artikel 90 im Grundgesetz ab. Die Änderung ist Teil eines großen Gesamtpaketes, welches die zukünftigen Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern regelt, und benötigte eine 2/3-Mehrheit.
Die Gesetzesänderung der Bundesregierung sieht vor, dass der Bund ab 2020 eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr GmbH gründet, die zukünftig für die Autobahnen verantwortlich sein wird. Diese GmbH soll unveräußerlich der Bundesrepublik gehören, ist jedoch privatrechtlich organisiert. Streckennetze sollen nicht privatisiert werden können, sondern nur Strecken bis 100 km, die in Öffentlich-Private Partnerschaften ausgelagert werden. Diese Begrenzung regelt ein Begleitgesetz, welches wiederum nicht im GG verankert ist.
Dies war der Hauptkritikpunkt der Opposition. Die Fraktion DIE LINKE stimmte geschlossen gegen den Antrag, da sie eine sukzessive Privatisierung der Autobahnen befürchtet. So könnte das Begleitgesetz in der nächsten Legislaturperiode von einer einfachen Mehrheit wieder abgeschafft werden. Die Linksfraktion stellte ihrerseits einen Änderungsantrag, mit dem Ziel, ein Privatisierungsverbot im Grundgesetz zu verankern, das nicht mit einer einfachen Mehrheit wieder abgeschafft werden kann.
Auch die Grünen votierten mit Nein. In der vorausgegangenen Plenardebatte teilten die Redner der Fraktion die Befürchtung, dass das Begleitgesetz, das die ÖPP einschränkt, in der nächsten Legislaturperiode wieder abgeschafft werden könnte. Hintertüren sieht die Oppositionsfraktion ebenfalls nicht als geschlossen an. Auch die Grünen stellten einen Änderungsantrag zur Abstimmung, der allerdings abgelehnt wurde.
Die Regierungskoalition aus Union und SPD sieht in der Schaffung einer zentralen Infrastrukturgesellschaft eine Möglichkeit, die Verwaltung der Autobahnen nun effektiver und effizienter regeln zu können. Die Koalition schloss eine Privatisierung in der Debatte entschieden aus und verdeutlichte, dass die Autobahnen weiterhin im Besitz des Staates bleiben werden. Die SPD-Fraktion erklärte in der vorangegangenen Debatte wiederholt, dass sie durch die geschaffenen Kompromisse die Gefahr einer Privatisierung gänzlich verhindert habe.
Mehrere Abgeordnete von SPD und Union stimmten entgegen der Fraktionsdisziplin gegen den Antrag der eigenen Regierungskoalition und stimmten mit nein.
Die Abstimmung über die Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft war Teil eines größeren Gesetzespakets zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzordnung. Das Abstimmungsverhalten der Bundestagsabgeordneten zu dem Gesamtpaket haben wir hier dokumentiert.
Zu einzelnen Punkten des Gesetzespakets gab es außerdem Anträge der Oppositionsfraktionen, die allesamt mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt wurden. Das Abstimmungsverhalten finden Sie hier auf der Internetseite des Deutschen Bundestages.
Die Plenardebatte ist hier auf der Bundestagswebseite als Video anzusehen.