Rentenüberleitungsgesetz

Mit den Stimmen der Union und SPD hat das Parlament den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rentenangleichung beschlossen. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme, die Abgeordneten der Grünen votierten mit Nein.

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Dafür gestimmt
462
Dagegen gestimmt
56
Enthalten
48
Nicht beteiligt
64
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Martin DörmannMartin DörmannSPD93 - Köln I Nicht beteiligt
Portrait von Matthias W. BirkwaldMatthias W. BirkwaldDIE LINKE94 - Köln II Enthalten
Portrait von Volker BeckVolker BeckDIE GRÜNEN94 - Köln II Nicht beteiligt
Portrait von Elfi Scho-AntwerpesElfi Scho-AntwerpesSPD94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Heribert HirteHeribert HirteCDU/CSU94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Rolf MützenichRolf MützenichSPD95 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Katharina DrögeKatharina DrögeDIE GRÜNEN95 - Köln III Dagegen gestimmt
Portrait von Gisela ManderlaGisela ManderlaCDU/CSU95 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Claudia Lücking-MichelClaudia Lücking-MichelCDU/CSU96 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich KelberUlrich KelberSPD96 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Katja DörnerKatja DörnerDIE GRÜNEN96 - Bonn Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian HartmannSebastian HartmannSPD97 - Rhein-Sieg-Kreis I Nicht beteiligt
Portrait von Elisabeth Winkelmeier-BeckerElisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dafür gestimmt
Alexander S. NeuAlexander S. NeuDIE LINKE97 - Rhein-Sieg-Kreis I Enthalten
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU98 - Rhein-Sieg-Kreis II Nicht beteiligt
Portrait von Bettina Bähr-LosseBettina Bähr-LosseSPD98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Peter FlosbachKlaus-Peter FlosbachCDU/CSU99 - Oberbergischer Kreis Dafür gestimmt
Michaela EngelmeierMichaela EngelmeierSPD99 - Oberbergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang BosbachWolfgang BosbachCDU/CSU100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Nicht beteiligt
Portrait von Helmut NowakHelmut NowakCDU/CSU101 - Leverkusen - Köln IV Dafür gestimmt
Karl Lauterbach, MdBKarl LauterbachSPD101 - Leverkusen - Köln IV Dafür gestimmt
Portrait von Mathias HöschelMathias HöschelCDU/CSU102 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Manfred ZöllmerManfred ZöllmerSPD102 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Porträt Jürgen HardtJürgen HardtCDU/CSU103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II Dafür gestimmt
Portrait von Michaela NollMichaela NollCDU/CSU104 - Mettmann I Dafür gestimmt
Symbolbild Rente

Ziel des neuen Gesetztes ist, für die ab 2025 erworbene Rentenanwartschaft ein einheitliches Recht in Ost und West zu schaffen.

Die Angleichung soll in mehreren Schritten erfolgen. Zuerst soll der Rentenwert Ost zum 01. Juli 2018 auf 95,8% des Westwertes angehoben werden, später die Bezugsgröße Ost sowie die Beitragsbemessungsgrenze Ost zum 01. Januar 2019 entsprechend an die Höhe des jeweiligen Westwertes angenähert werden. Die Hochwertungsfaktoren sollen gleichzeitig abgesenkt werden. Anschließend sollen die Verhältniswerte zwischen dem aktuellen Rentenwert Ost und dem Westwert jedes Jahr um 0,7% angehoben werden, bis sie zum 01. Juli 2024 sich gegenseitig entsprechen.

Die Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze Ost werden nun jährlich an die Westwerte angenähert und zum 01. Januar 2025 vollständig angehoben. Die Hochwertung der erzielten Verdienste in den neuen Bundesländern soll abgesenkt und ab dem 01. Januar 2025 dann vollständig entfallen. Ab dem 01. Juli 2024 soll ein einheitlicher Rentenwert gelten.

Die CDU/CSU vertritt die Meinung, dass die Anpassung der Renten bis 2024 zu einer endgültigen Anpassung kommen müsse. Alles, was aus eigener wirtschaftlicher Kraft und positiver Lohnentwicklung geschehe, wirke entlastend, da es nicht über staatliche Mittel oder Beitragsmittel finanziert werden muss.

Die SPD sieht in dem Gesetz die Möglichkeit, ein Stück Gerechtigkeit herzustellen und der empfundenen Ungerechtigkeit der Menschen im Osten entgegenzuwirken. Allerdings kritisiert sie, dass der größte Teil beitrags- und nicht steuerfinanziert sei. Zudem sei das Gesetz nicht geeignet, alle Probleme und Ungerechtigkeiten zu beheben und verweist auf die Idee eines Härtefallfonds.

Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag, da sie befürchten, diese Maßnahme würde zu eimem Anstieg der Beitragssätze führen. Man sollte lieber von Steuersenkungen Abstand nehmen und dafür Familien und Geringverdiener bei Sozialversicherungsbeiträgen entlasten.

Die Linksfraktion enthielt sich geschlossen. Sie sieht die Rentenüberleitung zwar als längst überfällig an, allerdings ist für sie die ersatzlose Streichung der Hochwertung bzw. die Umrechnung der Ostlöhne inakzeptabel. Diese sei eine Ausgleichsfunktion, da immer noch Lohnungleichheit zwischen den alten und neuen Bundesländern herrsche.

Hintergrund zu den unterschiedlichen Renten in Ost und West:

Mit dem Rentenüberleitungsgesetz von 1991 begann Wiedervereinigungsprozess bezüglich der Rente und gilt bis zur Herstellung gleicher Verhältnisse in Ost und West.

Das Hauptziel war die Neuberechnung der Ostrenten nach dem Rentenrecht der BRD. Entgelte oberhalb der relativ niedrigen und konstanten Beitragsbemessungsgrenze sollten einerseits berücksichtigt werden, andererseits waren die Entgelte generell sehr niedrig, was auch zu niedrigen Renten führte.

Deshalb wurden die DDR-Entgelte mittels Umrechnungsfaktoren für die Jahre 1950 bis 1977 höher gewertet. Der errechnete Rentenbetrag bis Ende 1996 wurde mit dem Rentenbetrag zum Stichtag Dezember 1991 verglichen und bei niedrigerer Rente mit dem Auffüllbetrag angehoben.

Die Rentenversicherung wird finanziert durch die Arbeitgeber, Bundeszuschüsse und die Versicherten selbst. Durch das Hinzukommen der neuen Bundesländer entstand aber ein Finanzbedarf, der Umverteilungseffekte bedingte. Die Ostbeiträge konnten die Ostrenten nicht finanzieren, weshalb der Bund und die Rentenversicherung die Kosten tragen mussten. Dieser West-Ost Transfer kostetet 1992 noch 2,4 Milliarden Euro, im Jahr 2012 schätzungsweise 15 Milliarden Euro.