Ziel des neuen Gesetztes ist, für die ab 2025 erworbene Rentenanwartschaft ein einheitliches Recht in Ost und West zu schaffen.
Die Angleichung soll in mehreren Schritten erfolgen. Zuerst soll der Rentenwert Ost zum 01. Juli 2018 auf 95,8% des Westwertes angehoben werden, später die Bezugsgröße Ost sowie die Beitragsbemessungsgrenze Ost zum 01. Januar 2019 entsprechend an die Höhe des jeweiligen Westwertes angenähert werden. Die Hochwertungsfaktoren sollen gleichzeitig abgesenkt werden. Anschließend sollen die Verhältniswerte zwischen dem aktuellen Rentenwert Ost und dem Westwert jedes Jahr um 0,7% angehoben werden, bis sie zum 01. Juli 2024 sich gegenseitig entsprechen.
Die Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze Ost werden nun jährlich an die Westwerte angenähert und zum 01. Januar 2025 vollständig angehoben. Die Hochwertung der erzielten Verdienste in den neuen Bundesländern soll abgesenkt und ab dem 01. Januar 2025 dann vollständig entfallen. Ab dem 01. Juli 2024 soll ein einheitlicher Rentenwert gelten.
Die CDU/CSU vertritt die Meinung, dass die Anpassung der Renten bis 2024 zu einer endgültigen Anpassung kommen müsse. Alles, was aus eigener wirtschaftlicher Kraft und positiver Lohnentwicklung geschehe, wirke entlastend, da es nicht über staatliche Mittel oder Beitragsmittel finanziert werden muss.
Die SPD sieht in dem Gesetz die Möglichkeit, ein Stück Gerechtigkeit herzustellen und der empfundenen Ungerechtigkeit der Menschen im Osten entgegenzuwirken. Allerdings kritisiert sie, dass der größte Teil beitrags- und nicht steuerfinanziert sei. Zudem sei das Gesetz nicht geeignet, alle Probleme und Ungerechtigkeiten zu beheben und verweist auf die Idee eines Härtefallfonds.
Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag, da sie befürchten, diese Maßnahme würde zu eimem Anstieg der Beitragssätze führen. Man sollte lieber von Steuersenkungen Abstand nehmen und dafür Familien und Geringverdiener bei Sozialversicherungsbeiträgen entlasten.
Die Linksfraktion enthielt sich geschlossen. Sie sieht die Rentenüberleitung zwar als längst überfällig an, allerdings ist für sie die ersatzlose Streichung der Hochwertung bzw. die Umrechnung der Ostlöhne inakzeptabel. Diese sei eine Ausgleichsfunktion, da immer noch Lohnungleichheit zwischen den alten und neuen Bundesländern herrsche.
Hintergrund zu den unterschiedlichen Renten in Ost und West:
Mit dem Rentenüberleitungsgesetz von 1991 begann Wiedervereinigungsprozess bezüglich der Rente und gilt bis zur Herstellung gleicher Verhältnisse in Ost und West.
Das Hauptziel war die Neuberechnung der Ostrenten nach dem Rentenrecht der BRD. Entgelte oberhalb der relativ niedrigen und konstanten Beitragsbemessungsgrenze sollten einerseits berücksichtigt werden, andererseits waren die Entgelte generell sehr niedrig, was auch zu niedrigen Renten führte.
Deshalb wurden die DDR-Entgelte mittels Umrechnungsfaktoren für die Jahre 1950 bis 1977 höher gewertet. Der errechnete Rentenbetrag bis Ende 1996 wurde mit dem Rentenbetrag zum Stichtag Dezember 1991 verglichen und bei niedrigerer Rente mit dem Auffüllbetrag angehoben.
Die Rentenversicherung wird finanziert durch die Arbeitgeber, Bundeszuschüsse und die Versicherten selbst. Durch das Hinzukommen der neuen Bundesländer entstand aber ein Finanzbedarf, der Umverteilungseffekte bedingte. Die Ostbeiträge konnten die Ostrenten nicht finanzieren, weshalb der Bund und die Rentenversicherung die Kosten tragen mussten. Dieser West-Ost Transfer kostetet 1992 noch 2,4 Milliarden Euro, im Jahr 2012 schätzungsweise 15 Milliarden Euro.
Rentenüberleitungsgesetz
Mit den Stimmen der Union und SPD hat das Parlament den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rentenangleichung beschlossen. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme, die Abgeordneten der Grünen votierten mit Nein.
Dafür gestimmt
462
Dagegen gestimmt
56
Enthalten
48
Nicht beteiligt
64
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Kommentare
In eigener Sache: Warum Abgeordnetenwatch die Kommentar-Funktion abgeschaltet hat
Holger Mairoll am 18.06.2017 um 12:58 Uhr
Permalinkzum Kommentar von Herrn Janßen:
Leider ist alles wahr,was Herr Janßen schreibt. Man könnte noch ins Detail gehen, dafür reicht aber der Platz nicht aus. Leider haben die Beitragszahler und Rentner nicht nur nicht wenig Ahnung über den staatlich organisierten Diebstahl,(das BVerf-Gericht gibt dem Diebstahl, entgegen dem Art. 3 GG, noch seinen "höchstrichterlichen Segen"), dazu kommen noch die Wahlgewohnheiten, die immer wieder den angeblich sozialen Parteien ihre Stimmen geben.
Auch bei dieser Wahl wird die SPD trotz Schulz, der auch nur Allgemeinplätze von sich gibt ein Debakel erleben und damit schwarzen Parteien stärken. Von Andrea Nahles braucht man nicht reden.
Die anderen EU-Länder, allen voran Österreich und die Schweiz, machen es uns deutlich, wie ein gerechtes, soziales Rentensystem geht! Auch wird so wirksam Altersarmut bekämpft. Ein Armutszeugnis für unsere ReGIERungen!
B.Weber am 18.06.2017 um 13:15 Uhr
PermalinkNun ja,
bei Hr, Dr. Hans-Peter Uhl ist ja landläufig bekannt, dass er regelmäßig nicht für seine Wähler votiert, sondern für die der Wirtschaft, allenfalls seine eigenen Interessen. Datenschutz, Bürgerrechte etc. sind ihm dabei releativ egal, soweit damit irgendwer Geld verdienen kann.
Ohne sicheren Listenplatz würde ihn vermutlich niemand wählen.
Werner am 18.06.2017 um 19:44 Uhr
PermalinkDie Kosten der Wiedervereinigung wurden hauptsächlich von den öffentlichen Kassen getragen. Die Rentner in Ostdeutschland haben keinen Beiträge in eine Rentenkasse bezahlt. Die Renten wurden von den Volkseigene Betrieben bezahlt, und die sind durch die Wiedervereinigung allle pleite gegangen.
Also müssten die Renten Ost eigentlich aus dem Steueraufkommen bezahlt werden und nicht durch die Rentenkassen.
Sylvia Dürwald am 29.06.2017 um 16:54 Uhr
PermalinkBitte mal hier zum Thema nachschauen:
http://www.adg-ev.de/index.php/positionspapier-soziale-sicherung-deutsch...
Alles super erklärt von Bürgern, keine Wissenschaftler und keine Politiker, auch Lösungen, von denen mir persönlich die "Betriebliche Altersvorsorge" nicht gefällt. Verringert das Steueraufkommen der Betriebe und wenn der Betrieb pleite geht ist die Altersvorsorge futsch.