Rentenüberleitungsgesetz

Mit den Stimmen der Union und SPD hat das Parlament den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rentenangleichung beschlossen. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme, die Abgeordneten der Grünen votierten mit Nein.

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Dafür gestimmt
462
Dagegen gestimmt
56
Enthalten
48
Nicht beteiligt
64
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Thomas RachelThomas RachelCDU/CSU90 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Kerstin RadomskiKerstin RadomskiCDU/CSU114 - Krefeld II - Wesel II Dafür gestimmt
Portrait von Alexander RadwanAlexander RadwanCDU/CSU224 - Starnberg Dafür gestimmt
Alois Rainer MdB Alois RainerCDU/CSU231 - Straubing Dafür gestimmt
Portrait von Peter RamsauerPeter RamsauerCDU/CSU225 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Mechthild RawertMechthild RawertSPD81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Stefan RebmannStefan RebmannSPD275 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Eckhardt RehbergEckhardt RehbergCDU/CSU17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dafür gestimmt
Portrait von Gerold ReichenbachGerold ReichenbachSPD184 - Groß-Gerau Dafür gestimmt
Portrait von Carola ReimannCarola ReimannSPD50 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Martina RennerMartina RennerDIE LINKE192 - Gotha - Ilm-Kreis Enthalten
Portrait von Lothar RiebsamenLothar RiebsamenCDU/CSU293 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Josef RiefJosef RiefCDU/CSU292 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Heinz RiesenhuberHeinz RiesenhuberCDU/CSU181 - Main-Taunus Dafür gestimmt
Foto zeigt den Politiker Andreas RimkusAndreas RimkusSPD107 - Düsseldorf II Dafür gestimmt
Portrait von Iris RipsamIris RipsamCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Sönke RixSönke RixSPD4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Portrait von Petra Rode-BossePetra Rode-BosseSPD136 - Höxter - Lippe II Dafür gestimmt
Dennis Rohde, MdB (SPD)Dennis RohdeSPD27 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Johannes RöringJohannes RöringCDU/CSU126 - Borken II Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin RöselKathrin RöselCDU/CSU35 - Rotenburg I - Heidekreis Dafür gestimmt
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dafür gestimmt
Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.Tabea RößnerDIE GRÜNEN206 - Mainz Dagegen gestimmt
Portrait von René RöspelRené RöspelSPD138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Ernst Dieter RossmannErnst Dieter RossmannSPD7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Symbolbild Rente

Ziel des neuen Gesetztes ist, für die ab 2025 erworbene Rentenanwartschaft ein einheitliches Recht in Ost und West zu schaffen.

Die Angleichung soll in mehreren Schritten erfolgen. Zuerst soll der Rentenwert Ost zum 01. Juli 2018 auf 95,8% des Westwertes angehoben werden, später die Bezugsgröße Ost sowie die Beitragsbemessungsgrenze Ost zum 01. Januar 2019 entsprechend an die Höhe des jeweiligen Westwertes angenähert werden. Die Hochwertungsfaktoren sollen gleichzeitig abgesenkt werden. Anschließend sollen die Verhältniswerte zwischen dem aktuellen Rentenwert Ost und dem Westwert jedes Jahr um 0,7% angehoben werden, bis sie zum 01. Juli 2024 sich gegenseitig entsprechen.

Die Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze Ost werden nun jährlich an die Westwerte angenähert und zum 01. Januar 2025 vollständig angehoben. Die Hochwertung der erzielten Verdienste in den neuen Bundesländern soll abgesenkt und ab dem 01. Januar 2025 dann vollständig entfallen. Ab dem 01. Juli 2024 soll ein einheitlicher Rentenwert gelten.

Die CDU/CSU vertritt die Meinung, dass die Anpassung der Renten bis 2024 zu einer endgültigen Anpassung kommen müsse. Alles, was aus eigener wirtschaftlicher Kraft und positiver Lohnentwicklung geschehe, wirke entlastend, da es nicht über staatliche Mittel oder Beitragsmittel finanziert werden muss.

Die SPD sieht in dem Gesetz die Möglichkeit, ein Stück Gerechtigkeit herzustellen und der empfundenen Ungerechtigkeit der Menschen im Osten entgegenzuwirken. Allerdings kritisiert sie, dass der größte Teil beitrags- und nicht steuerfinanziert sei. Zudem sei das Gesetz nicht geeignet, alle Probleme und Ungerechtigkeiten zu beheben und verweist auf die Idee eines Härtefallfonds.

Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag, da sie befürchten, diese Maßnahme würde zu eimem Anstieg der Beitragssätze führen. Man sollte lieber von Steuersenkungen Abstand nehmen und dafür Familien und Geringverdiener bei Sozialversicherungsbeiträgen entlasten.

Die Linksfraktion enthielt sich geschlossen. Sie sieht die Rentenüberleitung zwar als längst überfällig an, allerdings ist für sie die ersatzlose Streichung der Hochwertung bzw. die Umrechnung der Ostlöhne inakzeptabel. Diese sei eine Ausgleichsfunktion, da immer noch Lohnungleichheit zwischen den alten und neuen Bundesländern herrsche.

Hintergrund zu den unterschiedlichen Renten in Ost und West:

Mit dem Rentenüberleitungsgesetz von 1991 begann Wiedervereinigungsprozess bezüglich der Rente und gilt bis zur Herstellung gleicher Verhältnisse in Ost und West.

Das Hauptziel war die Neuberechnung der Ostrenten nach dem Rentenrecht der BRD. Entgelte oberhalb der relativ niedrigen und konstanten Beitragsbemessungsgrenze sollten einerseits berücksichtigt werden, andererseits waren die Entgelte generell sehr niedrig, was auch zu niedrigen Renten führte.

Deshalb wurden die DDR-Entgelte mittels Umrechnungsfaktoren für die Jahre 1950 bis 1977 höher gewertet. Der errechnete Rentenbetrag bis Ende 1996 wurde mit dem Rentenbetrag zum Stichtag Dezember 1991 verglichen und bei niedrigerer Rente mit dem Auffüllbetrag angehoben.

Die Rentenversicherung wird finanziert durch die Arbeitgeber, Bundeszuschüsse und die Versicherten selbst. Durch das Hinzukommen der neuen Bundesländer entstand aber ein Finanzbedarf, der Umverteilungseffekte bedingte. Die Ostbeiträge konnten die Ostrenten nicht finanzieren, weshalb der Bund und die Rentenversicherung die Kosten tragen mussten. Dieser West-Ost Transfer kostetet 1992 noch 2,4 Milliarden Euro, im Jahr 2012 schätzungsweise 15 Milliarden Euro.