Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Christina Jantz-HerrmannChristina Jantz-HerrmannSPD34 - Osterholz - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Thomas JarzombekThomas JarzombekCDU/CSU106 - Düsseldorf I Dafür gestimmt
Portrait von Ulla JelpkeUlla JelpkeDIE LINKE142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Sylvia JörrißenSylvia JörrißenCDU/CSU145 - Hamm - Unna II Dafür gestimmt
Portrait von Franz-Josef JungFranz-Josef JungCDU/CSU184 - Groß-Gerau Nicht beteiligt
Portrait von Xaver JungXaver JungCDU/CSU210 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Portrait von Andreas JungAndreas JungCDU/CSU287 - Konstanz Dafür gestimmt
Portrait von Frank JungeFrank JungeSPD13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Dafür gestimmt
Josip Juratovic MdBJosip JuratovicSPD267 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Thomas JurkThomas JurkSPD157 - Görlitz Dafür gestimmt
Portrait von Egon JüttnerEgon JüttnerCDU/CSU275 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Oliver KaczmarekOliver KaczmarekSPD144 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Johannes KahrsJohannes KahrsSPD18 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Bartholomäus KalbBartholomäus KalbCDU/CSU227 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Werner KammerHans-Werner KammerCDU/CSU26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Dafür gestimmt
Portrait von Steffen KanitzSteffen KanitzCDU/CSU143 - Dortmund II Dafür gestimmt
Ralf KapschackRalf KapschackSPD139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Susanna KarawanskijSusanna KarawanskijDIE LINKE151 - Nordsachsen Dafür gestimmt
Portrait von Alois KarlAlois KarlCDU/CSU232 - Amberg Dafür gestimmt
Portrait von Anja KarliczekAnja KarliczekCDU/CSU128 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Kerstin KassnerKerstin KassnerDIE LINKE15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard KasterBernhard KasterCDU/CSU204 - Trier Dafür gestimmt
Gabriele Katzmarek, MdBGabriele KatzmarekSPD273 - Rastatt Dafür gestimmt
Portrait von Volker KauderVolker KauderCDU/CSU285 - Rottweil - Tuttlingen Dafür gestimmt
Portrait von Stefan KaufmannStefan KaufmannCDU/CSU258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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