Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Cornelia MöhringCornelia MöhringDIE LINKE7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Heidrun Bluhm-FörsterHeidrun Bluhm-FörsterDIE LINKE17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dafür gestimmt
Dr. Axel TroostAxel TroostDIE LINKE154 - Leipzig-Land Dafür gestimmt
Pia Zimmermann, MdBPia ZimmermannDIE LINKE51 - Helmstedt - Wolfsburg Nicht beteiligt
Portrait von Sevim DağdelenSevim DağdelenDIE LINKE140 - Bochum I Dafür gestimmt
Michael LeutertMichael LeutertDIE LINKE162 - Chemnitz Dafür gestimmt
Profilbild von Klaus ErnstKlaus ErnstDIE LINKE250 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Foto von Alexander UlrichAlexander UlrichDIE LINKE210 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Portrait von Matthias W. BirkwaldMatthias W. BirkwaldDIE LINKE94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Sigrid HupachSigrid HupachDIE LINKE189 - Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Karin BinderKarin BinderDIE LINKE271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Alexander S. NeuAlexander S. NeuDIE LINKE97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Hubertus ZdebelHubertus ZdebelDIE LINKE129 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Petra SittePetra SitteDIE LINKE72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Andrej HunkoAndrej HunkoDIE LINKE87 - Aachen I Dafür gestimmt
Portrait Dr. André HahnAndré HahnDIE LINKE158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dafür gestimmt
Portrait von Katrin WernerKatrin WernerDIE LINKE204 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Michael SchlechtMichael SchlechtDIE LINKE275 - Mannheim Nicht beteiligt
Mein BildRichard PitterleDIE LINKE260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Susanna KarawanskijSusanna KarawanskijDIE LINKE151 - Nordsachsen Dafür gestimmt
Portrait von Katja KippingKatja KippingDIE LINKE159 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Niema MovassatNiema MovassatDIE LINKE117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Frank TempelFrank TempelDIE LINKE195 - Greiz - Altenburger Land Dafür gestimmt
Portrait von Eva Bulling-SchröterEva Bulling-SchröterDIE LINKE217 - Ingolstadt Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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