Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Susanne MittagSusanne MittagSPD28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Carola ReimannCarola ReimannSPD50 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Helga Kühn-MengelHelga Kühn-MengelSPD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike GottschalckUlrike GottschalckSPD168 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Thomas JurkThomas JurkSPD157 - Görlitz Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HagedornBettina HagedornSPD9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Karl-Heinz BrunnerKarl-Heinz BrunnerSPD255 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Susann RüthrichSusann RüthrichSPD155 - Meißen Dafür gestimmt
Portrait von Burkhard BlienertBurkhard BlienertSPD137 - Paderborn - Gütersloh III Dafür gestimmt
Portrait von Ernst Dieter RossmannErnst Dieter RossmannSPD7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Sabine PoschmannSabine PoschmannSPD143 - Dortmund II Nicht beteiligt
Portrait von Brigitte ZypriesBrigitte ZypriesSPD186 - Darmstadt Nicht beteiligt
Portrait von Petra CronePetra CroneSPD149 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Burkhard LischkaBurkhard LischkaSPD69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Angelika GlöcknerAngelika GlöcknerSPD211 - Pirmasens Dafür gestimmt
Portrait von Matthias SchmidtMatthias SchmidtSPD84 - Berlin-Treptow-Köpenick Dafür gestimmt
Portrait von Rainer ArnoldRainer ArnoldSPD262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BarthelKlaus BarthelSPD224 - Starnberg Dafür gestimmt
Portrait von Fritz FelgentreuFritz FelgentreuSPD82 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Profilbild Svenja StadlerSvenja StadlerSPD36 - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich KrügerHans-Ulrich KrügerSPD113 - Wesel I Dafür gestimmt
Portrait von Uwe BeckmeyerUwe BeckmeyerSPD55 - Bremen II - Bremerhaven Dafür gestimmt
Portrait von Gerold ReichenbachGerold ReichenbachSPD184 - Groß-Gerau Dafür gestimmt
Der Herner Gysenberg, ein wichtiger Erholungsort für jung und alt in unserer Stadt, nicht nur in der PandemieMichelle MünteferingSPD141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Marina KermerMarina KermerSPD66 - Altmark Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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