Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Kordula Kovac | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Tobias Zech | CDU/CSU | Nicht beteiligt | ||
Waldemar Westermayer | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Gabriele Schmidt | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Iris Ripsam | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Johannes Steiniger | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Artur Auernhammer | CDU/CSU | Nicht beteiligt | ||
Heinz Wiese | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Katrin Albsteiger | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Heinrich Zertik | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Bernd-Bernhard Fabritius | CDU/CSU | Nicht beteiligt | ||
Birgit Menz | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Heidtrud Henn | SPD | Dafür gestimmt | ||
Barbara Lanzinger | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Barbara Woltmann | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Nina Warken | CDU/CSU | Nicht beteiligt | ||
Gudrun Zollner | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Matthäus Strebl | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Sarah Ryglewski | SPD | Dafür gestimmt | ||
Yvonne Magwas | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Ronja Kemmer | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Julia Obermeier | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Diether Dehm | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Reiner Meier | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Astrid Freudenstein | CDU/CSU | Dafür gestimmt |
Durch die Reform werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Dies gilt aber nur dann, wenn sie nachweisen können, dass sie eine Besteuerung nicht verkraften würden.
Die Kernpunkte der Erbschaftssteuerreform:
- ab einem Erbe von 26 Mio. Euro wird geprüft, ob und wie viel Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Ein Firmenerbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Steuer finanziell überfordern würde.
- ab einem Erbe von 90 Mio. Euro gibt es keine Steuernachlässe
- Betriebe ab 6 Mitarbeitern müssen nachweisen, dass sie die Arbeitsplätze erhalten.
Die Regierung erwartet zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von gut 200 Mio. Euro. Aus Sicht der Opposition sind die Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen zu großzügig und daher verfassungswidrig.
Ob die vom Bundestag beschlossene Reform in Kraft treten kann, ist unklar, da die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Dort verfügen Union und SPD über keine ausreichende Mehrheit.
Die Neuregelung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Dezember 2014 nötig geworden.