Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Diether Dehm | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Reiner Meier | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Yvonne Magwas | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Julia Obermeier | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Sarah Ryglewski | SPD | Dafür gestimmt | ||
Iris Eberl | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Bernd-Bernhard Fabritius | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Astrid Freudenstein | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Waldemar Westermayer | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Margaret Horb | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Katrin Albsteiger | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Kordula Kovac | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Nina Warken | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Gudrun Zollner | CDU/CSU | Nicht beteiligt | ||
Barbara Lanzinger | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Johannes Steiniger | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Gabriele Schmidt | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Matthäus Strebl | CDU/CSU | Nicht beteiligt | ||
Tobias Zech | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Heinrich Zertik | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Heinz Wiese | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Ronja Kemmer | CDU/CSU | Nicht beteiligt | ||
Silke Launert | CDU/CSU | Nicht beteiligt | ||
Artur Auernhammer | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Barbara Woltmann | CDU/CSU | Dafür gestimmt |
Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2012, nach dem niedergelassene Kassenärzte als Freiberufler für Bestechung strafrechtlich nicht belangt werden können, besteht eine rechtliche Lücke bei Korruption im Gesundheitswesen. Der Schaden durch Korruption und Falschabrechnung für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt Schätzungen zufolge bis zu 18 Milliarden Euro im Jahr.
Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetzentwurf diesen rechtsfreien Raum im Gesundheitssystem schließen. Durch das beschlossene Gesetz werden neue Straftatbestände der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§ 299a StGB) und der Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299b StGB) eingeführt. Darüber hinaus wird der § 300 StGB (besondere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) auf die neuen Straftatbestände ausgeweitet. Außerdem werden § 301 StGB (relative Antragspflicht als Voraussetzung für die Strafverfolgung) und § 302 StGB (Streichung der Bezugnahme auf die Vermögensstrafe) ergänzt und auf die neuen Straftatbestände erweitert.
Im Vorfeld wurde allerdings ein Straftatbestand ("Verletzung heilberufsrechtlicher Unabhängigkeitspflichten" aufgrund von Bestechung) aus dem Gesetz genommen. Dies kritisierte die Opposition. Außerdem schütze das neue Gesetz in erster Linie den wirtschaftlichen Wettbewerb und weniger die Patientinnen und Patienten.
Weiterführende Links/Quellen:
- "Schwere Operation. Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen" (Rainer Woratschka, 12.04.2016 / tagesspiegel.de, abgerufen am 13.04.2016)
- "Korrupte Ärzte - zu viele Lücken im Gesetz" (Guido Bohsem, 09.04.2016 / sueddeutsche.de, abgerufen am 13.04.2016)