Name | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Michael Thews | SPD | 145 - Hamm - Unna II | Dafür gestimmt | |
Rita Hagl-Kehl | SPD | 227 - Deggendorf | Dafür gestimmt | |
Franz Thönnes | SPD | 8 - Segeberg - Stormarn-Mitte | Dafür gestimmt | |
Florian Hahn | CDU/CSU | 222 - München-Land | Dafür gestimmt | |
Antje Tillmann | CDU/CSU | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dafür gestimmt | |
André Hahn | DIE LINKE | 158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Dafür gestimmt | |
Hans-Peter Uhl | CDU/CSU | 221 - München-West/Mitte | Dafür gestimmt | |
Metin Hakverdi | SPD | 23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg | Dafür gestimmt | |
Volker Ullrich | CDU/CSU | 252 - Augsburg-Stadt | Dafür gestimmt | |
Sebastian Hartmann | SPD | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Arnold Vaatz | CDU/CSU | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dafür gestimmt | |
Gerda Hasselfeldt | CDU/CSU | 216 - Fürstenfeldbruck | Dafür gestimmt | |
Ute Vogt | SPD | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Matthias Hauer | CDU/CSU | 120 - Essen III | Dafür gestimmt | |
Kathrin Vogler | DIE LINKE | 128 - Steinfurt III | Dafür gestimmt | |
Mark Hauptmann | CDU/CSU | 197 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen | Dafür gestimmt | |
Volkmar Vogel | CDU/CSU | 195 - Greiz - Altenburger Land | Dafür gestimmt | |
Gabriela Heinrich | SPD | 244 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Michael Vietz | CDU/CSU | 46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden | Dafür gestimmt | |
Frank Heinrich | CDU/CSU | 162 - Chemnitz | Dafür gestimmt | |
Thomas Viesehon | CDU/CSU | 167 - Waldeck | Dafür gestimmt | |
Mechthild Heil | CDU/CSU | 199 - Ahrweiler | Dafür gestimmt | |
Oswin Veith | CDU/CSU | 177 - Wetterau I | Dafür gestimmt | |
Hubertus Heil | SPD | 45 - Gifhorn - Peine | Dafür gestimmt | |
Matern von Marschall | CDU/CSU | 281 - Freiburg | Dafür gestimmt |
Der Entwurf der Regierungskoaltion sieht eine Änderung von Art. 21 Grundgesetz vor. Hintergrund des Antrages ist, dass das Bundesverfassungsgericht ein von den Bundesländern angestrengtes (zweites) Parteiverbotsverfahren gegen die NPD zurückgewiesen hatte. Das Gericht attestierte der NPD eine verfassungsfeindliche Ausrichtung, stufte die Partei aber als für das politische Geschehen bedeutungslos ein und verhängte deswegen kein Verbot.
In dem Urteil hatten die Verfassungsrichter allerdings auch darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber freistehe, Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen.
Dazu wurde das Grundgesetz nun vom Bundestag um folgende Absätze ergänzt:
"(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht."
Bisher war eine Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung nicht möglich, solange eine Partei nicht verboten war.
Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Union, der SPD und 30 Abgeordneten der Linksfraktion angenommen (20 Linken-Abgeordnete enthielten sich der Stimme). Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag. Die grüne Fraktionschefin Renate Künast sagte in der Plenardebatte, die NPD sei ein Feind der Verfassung, aber auch ein politischer Zwerg. Mit der Verfassungsänderung sei das größere Problem des Rechtsextremismus nicht gelöst. Der Gesetzesentwurf wäre ein fatales Zeichen in Richtung der Demokratie, da es "mal eben ein Grundgesetz" abschaffe, so Künast.
Ulla Jelpke von der Linken sagte in ihrem Redebeitrag, dass neofaschistische Parteien nicht länger vom Staat gefördert werden sollten, kritisierte allerdings, dass das Finanzierungsverbot für sechs Jahre gelten solle. Stattdessen schlug sie eine vierjährige Dauer vor und erklärte, dass der Parlamentsbeschluss kein Ersatz für eine entschlossene Politik gegen neofaschistische und rechtsextreme Parteien sei.
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