Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Martin Dörmann | SPD | 93 - Köln I | Dafür gestimmt | |
Matthias W. Birkwald | DIE LINKE | 94 - Köln II | Dafür gestimmt | |
Volker Beck | DIE GRÜNEN | 94 - Köln II | Dagegen gestimmt | |
Elfi Scho-Antwerpes | SPD | 94 - Köln II | Dafür gestimmt | |
Heribert Hirte | CDU/CSU | 94 - Köln II | Dafür gestimmt | |
Katharina Dröge | DIE GRÜNEN | 95 - Köln III | Dagegen gestimmt | |
Gisela Manderla | CDU/CSU | 95 - Köln III | Dafür gestimmt | |
Rolf Mützenich | SPD | 95 - Köln III | Dafür gestimmt | |
Ulrich Kelber | SPD | 96 - Bonn | Dafür gestimmt | |
Katja Dörner | DIE GRÜNEN | 96 - Bonn | Dagegen gestimmt | |
Claudia Lücking-Michel | CDU/CSU | 96 - Bonn | Dafür gestimmt | |
Alexander S. Neu | DIE LINKE | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Enthalten | |
Sebastian Hartmann | SPD | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Elisabeth Winkelmeier-Becker | CDU/CSU | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Norbert Röttgen | CDU/CSU | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Bettina Bähr-Losse | SPD | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Klaus-Peter Flosbach | CDU/CSU | 99 - Oberbergischer Kreis | Dafür gestimmt | |
Michaela Engelmeier | SPD | 99 - Oberbergischer Kreis | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Bosbach | CDU/CSU | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Dafür gestimmt | |
Karl Lauterbach | SPD | 101 - Leverkusen - Köln IV | Dafür gestimmt | |
Helmut Nowak | CDU/CSU | 101 - Leverkusen - Köln IV | Dafür gestimmt | |
Mathias Höschel | CDU/CSU | 102 - Wuppertal I | Dafür gestimmt | |
Manfred Zöllmer | SPD | 102 - Wuppertal I | Dafür gestimmt | |
Jürgen Hardt | CDU/CSU | 103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II | Dafür gestimmt | |
Michaela Noll | CDU/CSU | 104 - Mettmann I | Dafür gestimmt |
Der Entwurf der Regierungskoaltion sieht eine Änderung von Art. 21 Grundgesetz vor. Hintergrund des Antrages ist, dass das Bundesverfassungsgericht ein von den Bundesländern angestrengtes (zweites) Parteiverbotsverfahren gegen die NPD zurückgewiesen hatte. Das Gericht attestierte der NPD eine verfassungsfeindliche Ausrichtung, stufte die Partei aber als für das politische Geschehen bedeutungslos ein und verhängte deswegen kein Verbot.
In dem Urteil hatten die Verfassungsrichter allerdings auch darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber freistehe, Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen.
Dazu wurde das Grundgesetz nun vom Bundestag um folgende Absätze ergänzt:
"(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht."
Bisher war eine Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung nicht möglich, solange eine Partei nicht verboten war.
Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Union, der SPD und 30 Abgeordneten der Linksfraktion angenommen (20 Linken-Abgeordnete enthielten sich der Stimme). Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag. Die grüne Fraktionschefin Renate Künast sagte in der Plenardebatte, die NPD sei ein Feind der Verfassung, aber auch ein politischer Zwerg. Mit der Verfassungsänderung sei das größere Problem des Rechtsextremismus nicht gelöst. Der Gesetzesentwurf wäre ein fatales Zeichen in Richtung der Demokratie, da es "mal eben ein Grundgesetz" abschaffe, so Künast.
Ulla Jelpke von der Linken sagte in ihrem Redebeitrag, dass neofaschistische Parteien nicht länger vom Staat gefördert werden sollten, kritisierte allerdings, dass das Finanzierungsverbot für sechs Jahre gelten solle. Stattdessen schlug sie eine vierjährige Dauer vor und erklärte, dass der Parlamentsbeschluss kein Ersatz für eine entschlossene Politik gegen neofaschistische und rechtsextreme Parteien sei.
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