Antwort 03.11.2025 von Bärbel Bas SPD
Die Hundesteuer ist eine sogenannte Gemeindesteuer. Die Kommunen entscheiden selbst, wie sie diese Mittel verwenden und in welchem Umfang sie sie beispielsweise zur Unterstützung von Tierheimen einsetzen.
Die Hundesteuer ist eine sogenannte Gemeindesteuer. Die Kommunen entscheiden selbst, wie sie diese Mittel verwenden und in welchem Umfang sie sie beispielsweise zur Unterstützung von Tierheimen einsetzen.
Tierschutz
In Hessen ist diesbezüglich derzeit keine Änderung in der Hundeverordnung geplant
Hundesteuer ist kommunale Aufgabe. AfD Fulda wollte Steuerbefreiung für Tierheimhunde, um Vermittlung zu fördern – alle anderen Fraktionen lehnten ab.
Zu Ihrer Frage, wie die Anwesenheit von Hunden in Restaurants zu unterbinden sei, darf ich Sie auf meine vorherige Antwort verweisen. Darin habe ich erläutert, dass ich die Entscheidung in diesem Bereich beim Hausrecht der Gastronom:innen sehe.