
§ 15b regelt die Ausnahme, nämlich die Übermittlung von Passwörtern und anderen Zugangsdaten von Telemediendienstbetreibern an die in § 15b Abs. 2 Nr. 1 und 2 aufgeführten Behörden.
Foto: Tobias Koch
§ 15b regelt die Ausnahme, nämlich die Übermittlung von Passwörtern und anderen Zugangsdaten von Telemediendienstbetreibern an die in § 15b Abs. 2 Nr. 1 und 2 aufgeführten Behörden.
(...) Ich sehe nicht, dass die Bundesregierung die Konfrontation mit Russland sucht. Ganz im Gegenteil: Deutschland sucht den Dialog mit Russland. (...)
(...) Ich sehe nicht, dass die Bundesregierung die Konfrontation mit Russland sucht. Ganz im Gegenteil: Deutschland sucht den Dialog mit Russland. (...)
(...) laut seinem Selbstverständnis setzt sich der Parlamentskreis Atomwaffenverbot für die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrages durch die Bundesrepublik Deutschland ein. (...)
(...) laut seinem Selbstverständnis setzt sich der Parlamentskreis Atomwaffenverbot für die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrages durch die Bundesrepublik Deutschland ein. (...)
(...) laut seinem Selbstverständnis setzt sich der Parlamentskreis Atomwaffenverbot für die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrages durch die Bundesrepublik Deutschland ein. (...)