(...) Wahrnehmung und Abwägung von Interessen beginnt bereits im Wahlkreis und das ist auch die Aufgabe der Abgeordneten. Diese Kontaktaufnahme kann auch kein noch so ausgefeiltes Lobbyregister unterbinden, denn das verhindert – und ich kenne niemanden, der das bezweifelt – die grundgesetzlich geschützte Freiheit des Mandates in Art. 38 Abs. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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