(...) Gegen die von Ihnen konkret vorgebrachte Möglichkeit, sich dem "erlaubnisfreien Modellflug" unter Beachtung der Mindestabstandsregel, der erlassenen Hygieneregeln und weiterer Schutzmaßnahmen (vgl. z. B. die Empfehlungen des Robert Koch Instituts) auf hierfür geeigneten Flächen im Freien zu widmen, ist mit Blick auf die derzeit geltenden bayerischen infektionsschutzrechtlichen Regelungen nichts einzuwenden. (...)
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