Frage von Marcel G. • 29.04.2025

Antwort ausstehend von Joachim Herrmann CSU
CSU-Fraktion
Berichte, wonach er bis 8. Juli 2025 ausreisen müsse, beruhen auf einem Missverständnis: Duldungen werden regelmäßig befristet erteilt und entsprechend verlängert, so auch hier. Fest steht deshalb: Eine Rückführung nach Italien steht bis auf Weiteres nicht im Raum.
Die Bayerische Polizei achtet seit der Legalisierung von Cannabis bei Verkehrskontrollen verstärkt im Rahmen des Streifendienstes auf die Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr.
Alkohol und Cannabis haben zwar gemein, dass sie Fahrzeugführer in Ihrer Verkehrstüchtigkeit beeinflussen können. Eine einfache Gleichsetzung von Alkohol mit Cannabis ist aber dennoch nicht möglich.