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Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt sowohl die Möglichkeiten des rechtlich zulässigen Umgangs mit Cannabis als auch klare Grenzen, insbesondere hinsichtlich Anbau, Besitz und Weitergabe. Eine Ausnahme für religiöse Zwecke sieht das Gesetz jedoch nicht vor.
An den christlichen Feiertagen Weihnachten, Ostern und Pfingsten finde ich so stark, dass da ein großer Teil unserer Bevölkerung im Sinne seiner Religion etwas zu feiern hat - aber alle gerne die damit verbundenen Werte begehen
unsere Position zum Thema Religionsfreiheit finden Sie auf unserer Webseite: https://www.dielinkebt.de/themen/a-z/detailansicht/religionsfreiheit/.
Ich bin evangelischer Konfession.
Ich bin selbst evangelisch und schätze die vielen wertvollen Impulse, die die Kirchen in unsere Gesellschaft einbringen.