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Joachim Herrmann
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Frage von Sven H. •

Frage an Joachim Herrmann von Sven H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Innenminister,

vor einigen Wochen war von Ihrem Parteikollegen, Herrn BMI Horst Seehofer zu vernehmen, dass er eine Studie zur Untersuchung von strukturellem Rassismus in der Polizei für überflüssig hält, da es diesen quasi per Gesetz nicht geben könne. Als bayerischer Finanzbeamter bin ich mit dem Beamtenrecht gut genug vertraut um zu wissen, auf welches Gesetz sich Herr Seehofer bezieht und dass es sich hierbei - erst einmal - nur um blanke Theorie handelt; wie diese praktisch umgesetzt wird, liegt letztlich in den Händen der Polizeibeamten im Dienst.

Die Ankündigung des Stuttgarter Polizeipräsidenten Frank Lutz "Stammbaumrecherche" zu betreiben, begreift nun allerdings nicht nur Johannes Schneider von der Zeit (https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-07/polizei-stuttgart-struktureller-rassismus-stammbaum-recherche-krawallnacht-taeter) als genau den strukturellen Rassismus, den Horst Seehofer für unmöglich hält - sondern auch ich und mit mir vermutlich jeder Mensch, dem Artikel 3 GG etwas bedeutet.

Vor dem Hintergrund, dass mein Vertrauen in die Stuttgarter Polizei durch diese Informationen bereits nachhaltig beschädigt ist und mit den jüngsten Entwicklungen in Hessen auch das Vertrauen in diese Landespolizei auf der Kippe steht, habe ich zwei Fragen an Sie als obersten Dienstherr der Polizei Bayern:

1) Inwieweit wird in Bayern "Stammbaumrecherche" i.S.d. Stuttgarter Polizei betrieben, bzw. können Sie diese als Ermittlungsverfahren für alle Polizeibehörden des Freistaats ausschließen?
2) Werden Sie für die bayerische Polizei eine Studie in Auftrag geben, die strukturellen Rassismus untersucht?

Für Ihre Zeit, sich mit dieser Frage auseinander zu setzen und Ihre Antwort möchte ich mich bereits im Voraus bei Ihnen bedanken und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
S. H., TAR am BayLfSt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Häse,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte:

zu 1) Inwieweit wird in Bayern "Stammbaumrecherche" i.S.d. Stuttgarter Polizei betrieben, bzw. können Sie diese als Ermittlungsverfahren für alle Polizeibehörden des Freistaats ausschließen?

Zunächst möchte ich deutlich klarstellen, dass in Bayern keine automatisch ablaufenden bzw. standardisierten Maßnahmen erfolgen, wie sie in der aktuellen öffentlichen Diskussion als „Stammbaumforschung“ dargestellt werden. Weder im Hinblick auf die Familien jugendlicher Tatverdächtiger noch bei Erwachsenen. Ob die Familie eines Tatverdächtigen ursprünglich aus dem Land X oder dem Land Y stammt, ist für die polizeilichen Ermittlungen zunächst regelmäßig ohne Bedeutung.

Aber gleichwohl hat die Bayerische Polizei sämtliche rechtlich möglichen und tatsächlich erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die zur polizeilichen Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Dies kann je nach Sachverhalt auch Personalien- bzw. Datenerhebungen im persönlichen Umfeld von Tatverdächtigen bedingen. Insbesondere bei jugendlichen Tatverdächtigen gilt es hierbei regelmäßig, die Eltern in ihrer Eigenschaft als verantwortliche Erziehungsberechtigte zu identifizieren und gemäß den rechtlichen Vorgaben am Verfahren zu beteiligen. Hierbei spielt die ursprüngliche Herkunft der Eltern grundsätzlich keine Rolle, insbesondere, da es sich hierbei nicht um Angaben handelt, die zu den sogenannten „Pflichtpersonalien“ bei der Identitätsfeststellung durch die Polizei gehören.

Ermittlungen zur ursprünglichen Herkunft einer Familie sind jedoch im Ausnahme- bzw. Einzelfall denkbar, sofern dies für die polizeiliche Arbeit erforderlich ist. Hierbei sind selbstverständlich die rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus Sicht des Daten- bzw. Persönlichkeitsschutzes ganz besonders zu beachten. Denkbar wäre dies beispielsweise in Fällen von Zwangsehen oder von sogenannten „Ehrenmorden“. In solch speziellen Fällen, die glücklicherweise eher Ausnahmecharakter haben, kann es zur Aufklärung des Sachverhaltes durchaus erforderlich sein, entsprechende Erhebungen zur Herkunft in die Ermittlungen einfließen zu lassen. Eine pauschale Ablehnung entsprechender Ermittlungsmaßnahmen ist hier nicht zielführend. Ich darf Ihnen aber versichern, dass die Bayerische Polizei hier sehr gewissenhaft und fraglos unter Beachtung der rechtlichen Befugnisse vorgeht. Für mich steht außer Frage, dass unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vorurteilsfrei und neutral ermitteln. Hierauf lege ich größten Wert. Niemand wird bei uns im Rahmen von Ermittlungen wegen seiner Herkunft oder seines Aussehens benachteiligt.

zu 2) Werden Sie für die bayerische Polizei eine Studie in Auftrag geben, die strukturellen Rassismus untersucht?

In der Bayerischen Polizei ist kein Platz für Extremismus, Sexismus oder Rassismus. Daher schauen wir uns die Polizeibewerberinnen und -bewerber bereits vor der Einstellung sehr genau an. In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden daher die Zuverlässigkeit und Verfassungstreue geprüft. Bei Zweifeln an der Eignung erfolgt keine Einstellung.

In der nach der Einstellung folgenden Ausbildung steht der Schutz der Grundrechte, die jedweder Form von Rassismus und Extremismus entgegenstehen, im Zentrum. Zur weiteren Persönlichkeitsbildung wird den angehenden Polizeibeamtinnen und -beamten „Interkulturelle Kompetenz“ vermittelt. Die Besonderheiten kultureller, religiöser oder ethnischer Gruppen, ihre Problemstellungen, ihre Schutzbedürftigkeit und die Vorbeugung vor Diskriminierungen werden fächerübergreifend thematisiert. In Unterrichtsfächern wie „Politische Bildung/Zeitgeschehen“ und „Politologie“ werden Hintergründe und Auswirkungen von Migration sowie die Bedeutung und Möglichkeiten interkultureller Kommunikation dargestellt. In Fächern wie „Soziologie“, „Psychologie“ und „Berufsethik“ wird auf die Grundwerte menschlichen Zusammenlebens, die Entstehung von Vorurteilen, die Bedeutung sozialer Gruppen und die Bildung von sozialen Urteilen und Wertvorstellungen auch in Bezug auf fremde Kulturen eingegangen. Abgerundet wird dies durch einen Projekttag, bei dem sich die Auszubildenden vertieft mit dem Verhältnis zwischen Polizei und ausländischen Mitbürgern beschäftigen und im Rahmen dessen regelmäßig auch der Besuch einer Moschee sowie örtlicher Einrichtungen der Opferhilfe oder Vorträge von Asylsuchenden auf dem Programm stehen. Zudem schauen wir uns die Polizeibewerberinnen und -bewerber vor der Einstellung sehr genau an. Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden die Zuverlässigkeit und Verfassungstreue geprüft. Bei Zweifeln an der Eignung erfolgt keine Einstellung.

Auch später bei der ständigen Dienstaufsicht ist das ein wichtiges Thema. Wir gehen konsequent und mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Verfehlungen von Beschäftigten vor. Jedem Verdacht wird akribisch nachgegangen, jede persönlich oder schriftlich vorgebrachte Beschwerde oder Anzeige wird ernst genommen und sorgfältig geprüft. Auch wenn keine Straftaten vorliegen, kann das Fehlverhalten von Beamten disziplinarrechtlich geahndet werden.

Für einschlägige Studien sehen wir daher keine Notwendigkeit. Wichtiger als Studien ist konsequentes Handeln, wie beim Verdacht auf antisemitische Videos auf den Handys von Münchner USK-Beamten vor rund eineinhalb Jahren. Das sofortige Eingreifen von Polizeipräsident Andrä war da sehr wichtig. Darüber hinaus hat sich die Innenministerkonferenz bereits im Dezember 2019 darauf verständigt, beim Bundesamt für Verfassungsschutz eine Zentralstelle zur Erfassung und Aufklärung rechtsextremistischer Umtriebe im öffentlichen Dienst auf- und auszubauen.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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