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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Irene R. •

Frage an Joachim Herrmann von Irene R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Herrmann,

als christliche Partei verstehe ich nicht, dass sie Demonstrationen mit 20.000 Menschen zulassen und eine Fronleichnamsprozession abgesagt wird.

ich denke zumindest in Bayern sollten wir dazu stehen unseren christlichen Glauben ausleben zu dürfen.
Was ist hier anders wenn die Gläubigen mit Mundschutz hinter dem Pfarrer beten, als bei einer Demonstration Tausende nebeneinander ihren Unmut kundgeben.

Armes Deutschland!

I. R.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Robl,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Juni 2020, in welcher Sie Ihr Bedauern über die Absage von Fronleichnamsprozessionen zum Ausdruck gebracht haben.

Trotz der erreichten Erfolge bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie, sind noch immer zahlreiche Lebensbereiche, privat wie auch öffentlich, von Einschränkungen betroffen. Unter pandemischen Gesichtspunkten ist eine Aufhebung sämtlicher Beschränkungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vertretbar. Das gilt auch im Hinblick auf Gottesdienste und die konkret von Ihnen angesprochenen Fronleichnamsprozessionen.

Bereits seit dem 6. Mai 2020 konnten Gottesdienste unter bestimmten Maßgaben wieder stattfinden, die in § 6 der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) geregelt waren. An einem Festgottesdienst oder einer Prozession unter freiem Himmel hätten nach den an Fronleichnam geltenden Infektionsschutzvorschriften des § 6 der 5. BayIfSMV grundsätzlich lediglich 50 Personen teilnehmen dürfen, die zueinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten mussten, sofern nicht die örtlichen Gesundheitsbehörden ausnahmsweise geringe Abweichungen bei der Höchstteilnehmerzahl zugelassen hatten. So etwa in Würzburg, wo auf dem riesigen Residenzplatz sieben räumlich stark voneinander getrennte und abgegrenzte Blöcke à 50 Sitzplätze gebildet werden konnten. Mit Fronleichnamsfestgottesdiensten und -prozessionen, wie wir sie unter normalen Umständen und aus Zeiten „vor Corona“ kennen, ich denke nur an die von Menschen gesäumten Straßenränder und zahlreichen Mitwirkenden solcher Prozessionen, hätte es in diesem Jahr allerdings nur wenig zu tun gehabt. Vor diesem Hintergrund haben die bayerischen Bistümer die Fronleichnamsprozessionen abgesagt und fast alle Pfarrgemeinden haben dem entsprochen.

Politische Demonstrationen und Kundgebungen, auf die Sie Bezug genommen haben, wären hier aber nicht besser gestellt gewesen. Auch bei diesen kam und kommt es u. a. maßgeblich darauf an, dass die von der Versammlung ausgehenden Infektionsgefahren auf ein infektionsschutzrechtlich vertretbares Maß beschränkt bleiben. Das ist im Regelfall dann anzunehmen, wenn die Teilnehmerzahl der Versammlung auf höchstens 100 Personen beschränkt ist und die Versammlung ortsfest ist (vgl. § 7 Satz 3 der seit dem 22. Juni geltenden Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung [6. BayIfSMV]). Auch ein derartiger Fall wäre insofern nicht mit einer typischen Fronleichnamsprozession mit ihrem durchaus dynamischeren Geschehen zu vergleichen.

Mit der 6. IfSMV sind nunmehr auch für Gottesdienste weitere Lockerungen in Kraft getreten. Für Gottesdienste im Freien gilt nunmehr eine zulässige Höchstteilnehmerzahl von 200 Personen. Dabei ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten zwischen Personen, die nicht dem in der Kontaktbeschränkung für den öffentlichen Raum in § 2 Abs. 1 Nr. 1 der 6. BayIfSMV genannten Personenkreis angehören. Ferner besteht die sogenannte Maskenpflicht für Gottesdienstteilnehmer nur noch, wenn sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Dies ist eine erhebliche Erleichterung gegenüber der Vorgängerregelung, wonach eine ständige Maskenpflicht bestand (ausgenommen hiervon waren lediglich das liturgische Sprechen und das Predigen).

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann

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