
Das Bürgergeld ist keine beitragsfinanzierte Sozialversicherung, sondern steuerfinanziert. Es deckt das soziokulturelle Existenzminimum ab. Dieses menschenwürdige Existenzminimum leitet sich aus Artikel 1 Grundgesetz (Menschenwürde) und Artikel 20 Grundgesetz (Sozialstaatsprinzip) ab, sodass es jedem Menschen in Deutschland unabhängig von seiner Lebensleistung, Nationalität und Herkunft zusteht.