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Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Grundsätzlich ist eine während des Leistungsbezuges ausgezahlte Lebensversicherung kein Einkommen, sondern wird dem Vermögen zugeordnet. Hierfür gelten Vermögensfreibeträge.

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Antwort 06.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Als SPD ist es uns nach wie vor ein wichtiges Anliegen, dass insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen bzw. kleine Unternehmen nicht von steigenden CO2-Preisen überfordert werden. Auch nach der Bundestagswahl werden wir uns für geeignete Maßnahmen (z.B. ein Klimageld) einsetzen, um die Belastungen auszugleichen.

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Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Ich weiß, dass es Sorgen vor drastischen Kürzungen gab. Es ist deshalb umso erfreulicher, dass der vom Bundeskabinett am 17. Juli 2024 beschlossene Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 mehr Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik vorsieht als in der bisherigen Finanzplanung veranschlagt waren.

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Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Vom jeweiligen Einkommen werden vor der Anrechnung auf das Bürgergeld Freibeträge und Absetzbeträge abgezogen. Bei einer Erwerbsminderungsrente als „sonstiges“ Einkommen werden grundsätzlich auch Absetzbeträge wie z.B. eine Versicherungspauschale einkommensmindernd berücksichtigt.

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Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Die Antwort an Herrn A. bezog sich auf den Freibetrag, den Betriebsrenten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Dieser Freibetrag ist nicht gesenkt worden.

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Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Die Fortschreibung der Regelbedarfe erfolgt auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamts zur Preis- und Lohnentwicklung