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Antwort 19.03.2025 von Hubertus Heil SPD

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass Änderungen, die sich nachteilig auswirken, stets mit dem notwendigen Vertrauensschutz für diejenigen rentennahen Jahrgänge ausgestaltet wurden, die sich – wie im Fall Ihrer Frau – in ihrer Lebensplanung bereits auf die vorherige Rechtslage eingestellt hatten

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Antwort 15.05.2025 von Hubertus Heil SPD

Soweit die Schwerbehindertenvertretung Anhaltspunkte für eine unzureichende Unterrichtung oder Anhörung hat, kann sie dies gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.

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Antwort 20.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Ein Arbeitgeber hat auf Verlangen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können

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Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
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Antwort 20.02.2025 von Hubertus Heil SPD

In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist das gesamte Einkommen einzusetzen, welches anrechenbar und tatsächlich verfügbar ist.

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Antwort 19.03.2025 von Hubertus Heil SPD

Beiträge, die zum Aufbau einer Betriebsrente während des Erwerbslebens gezahlt werden, sind grundsätzlich steuerfrei, die Betriebsrente selbst wird dann besteuert. Weil das Erwerbseinkommen regelmäßig höher ist als das Einkommen während der Rente, ist dieses Prinzip der sog. nachgelagerten Besteuerung in aller Regel für die Betroffenen von Vorteil.