Woher soll das durch undurchsichtige Cum ex, Cum cum Geschäfte dem Steuerzahler gestohlene Geld ihrer Meinung nach kommen? Kürzungen in Sozialbereichen?

Sehr geehrter Herr R.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Cum-Ex-Kriminalität wurde durch verschiedene Änderungen in der Steuergesetzgebung seit 2012 effektiv beendet. Allerdings ziehen sich die rechtlichen Verfahren aufgrund der hohen Komplexität und der Vielzahl an beteiligten Akteuren noch über mehrere Jahre hin. Dennoch wurden bereits wichtige strafrechtliche Erfolge erzielt: Stand Dezember 2023 konnten zum Beispiel insgesamt 174 Cum-Ex-Fälle rechtskräftig abgeschlossen werden. Dabei wurden Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro zurückgefordert oder entsprechende Erstattungsanträge abgelehnt.
Die Prüfungen durch die Finanzbehörden, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und die Staatsanwaltschaft laufen weiterhin. Ziel ist es, möglichst alle zu Unrecht erhaltenen Gelder zurückzufordern.
Ich versichere Ihnen, dass Kürzungen im Sozialbereich aufgrund der Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte nicht stattfinden werden. Unsere Behörden setzen alles daran, die finanziellen Schäden konsequent zu beheben und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB