
Die Antwort an Herrn A. bezog sich auf den Freibetrag, den Betriebsrenten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Dieser Freibetrag ist nicht gesenkt worden.
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Die Antwort an Herrn A. bezog sich auf den Freibetrag, den Betriebsrenten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Dieser Freibetrag ist nicht gesenkt worden.
Die Fortschreibung der Regelbedarfe erfolgt auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamts zur Preis- und Lohnentwicklung
Unter anderem sorgen wir endlich für eine Dynamisierung der Opferrente: Die Rente für die derzeit noch lebenden 38.000 politischen Häftlinge mit 90-tägiger Hafterfahrung wird erstmalig seit der letzten Erhöhung 2019 anlehnend an die Rentenentwicklung der letzten Jahre im Juli 2025 auf einen Sockelbetrag von 400€ angehoben und dann - ab 2026 - an die allgemeine Rentenanpassung gekoppelt. Diese Änderungen sollen ab dem 1. Juni 2025 gelten.
Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen hat keine finanziellen Auswirkungen auf eine Person mit einem Jahresgehalt von brutto 60.000 Euro (5.000 Euro monatlich), da die oben genannten Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten werden.
Aus meiner Sicht sollten Arbeitsbedingungen durch branchenweite Tarifverträge geregelt werden. Der Abschluss eines Tarifvertrages muss aus der Branche heraus organisiert werden und liegt zunächst in der Verantwortung der zuständigen Tarifvertragsparteien.