
Dabei gelten die Vorgaben des § 53 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
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Dabei gelten die Vorgaben des § 53 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
Das Familienstartzeitgesetz fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellt das unterste Netz der sozialen Sicherung in Deutschland dar. Sie soll demgemäß nur dann in Anspruch genommen werden, wenn alle anderen Hilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind. Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden daher stets auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet.
Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme und damit auch das Bürgergeld gewährleisten das im Grundgesetz garantierte menschenwürdige Existenzminimum
Die Forderung nach einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf ein Niveau zwischen 14 und 15 Euro steht in Zusammenhang mit den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie. Diese gibt Mitgliedstaaten vor, bei der Bewertung der Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne Referenzwerte zugrunde zu legen. Ein Niveau zwischen 14 und 15 Euro entspricht dabei dem Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns bezogen auf das Jahr 2026.