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Hubertus Heil
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Frage von Ronald H. •

Warum wird bei der Grundsicherung ein Freibetrag bei Altersrente erst ab 33 Versicherungsjahren anerkannt?

Ich beziehe eine Altersrente und zusätzlich Grundsicherung durch das Sozialamt.
Leider musste ich vorzeitig in EU-Rente durch Krankheit, dadurch konnte ich diese 33 Jahre nicht mehr voll bekommen.
Bei mir sind es ca. 22 Versicherungsjahre und mit der Grundsicherung stehe ich jetzt finanziell genauso da, wie jemand der nie einen Finger krumm gemacht hat und das ist ungerecht.
Meine 22 Versicherungsjahre waren so gesehen für die Katz.
Wer jetzt Bürgergeld bekommt (in gleicher Höhe) und nur am Strand liegt bekommt das selbe wie ich, finden sie das in Ordnung?
Im übrigen, die letzte Rentenerhöhung wurde mir bei der Grundsicherung gleich abgezogen.
Wenn nun im nächsten Jahr keine Erhöhung der Grundsicherung kommt, aber eine Rentenerhöhung, bin ich im Minus.
Mit freundlichem Gruß
R.H.

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