Warum wird bei der Grundsicherung ein Freibetrag bei Altersrente erst ab 33 Versicherungsjahren anerkannt?
Ich beziehe eine Altersrente und zusätzlich Grundsicherung durch das Sozialamt.
Leider musste ich vorzeitig in EU-Rente durch Krankheit, dadurch konnte ich diese 33 Jahre nicht mehr voll bekommen.
Bei mir sind es ca. 22 Versicherungsjahre und mit der Grundsicherung stehe ich jetzt finanziell genauso da, wie jemand der nie einen Finger krumm gemacht hat und das ist ungerecht.
Meine 22 Versicherungsjahre waren so gesehen für die Katz.
Wer jetzt Bürgergeld bekommt (in gleicher Höhe) und nur am Strand liegt bekommt das selbe wie ich, finden sie das in Ordnung?
Im übrigen, die letzte Rentenerhöhung wurde mir bei der Grundsicherung gleich abgezogen.
Wenn nun im nächsten Jahr keine Erhöhung der Grundsicherung kommt, aber eine Rentenerhöhung, bin ich im Minus.
Mit freundlichem Gruß
R.H.

Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellt das unterste Netz der sozialen Sicherung in Deutschland dar. Sie soll demgemäß nur dann in Anspruch genommen werden, wenn alle anderen Hilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind. Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind daher stets auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzurechnen.
Bei der Grundrente hatten sich die Regierungsfraktionen in der letzten Legislaturperiode auf die Mindestanzahl von 33 Jahren sogenannter Grundrentenzeiten geeinigt, um eine Grundrente oder durch die Freibetragsregelung in der Grundsicherung höhere ergänzende Sozialleistungen beziehen zu können.
Eine solche Grenze kann im Einzelfall immer ungerecht erscheinen. Die Grundrente kann aber leider nicht alle Unwägbarkeiten im Erwerbsleben kompensieren. Sie ist vielmehr auf eine durch die zuvor genannten Voraussetzungen eingegrenzte Personengruppe der langjährigen verpflichteten Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung fokussiert. Diese Fokussierung gilt auch für die Freibetragsregelung.
Ich bedauere, Ihnen hier keine Verbesserung in Aussicht stellen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB