
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


Die Beamtenversorgung sieht sich ähnlichen Problemen gegenüber wie die gesetzliche Rentenversicherung.

Das Ruhegehalt richtet sich nach dem zuletzt bekleideten Amt und der Dauer der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit. Mit jedem Dienstjahr steigt das Ruhegehalt um einen festen Prozentsatz, bis eine gesetzliche Höchstgrenze erreicht ist. Auch hier gilt: Je länger man arbeitet, desto höher fällt die Versorgung aus – allerdings nach einer anderen Logik als in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Beamte verpflichten sich mit Eintritt in das Beamtenverhältnis, ihre gesamte Arbeitskraft dem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen.

Dass Beamte im Alter oft deutlich besser gestellt sind als Angestellte – das ist kein neues Thema, sondern seit Jahrzehnten zurecht Gegenstand der Gerechtigkeitsdebatte.

Nichtsdestotrotz halte ich es für richtig, auch diesen Bereich im Rahmen der anstehenden Rentenkommission eingehend zu prüfen und Reformansätze zur Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rente transparent durchzurechnen.