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Hubertus Heil
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Frage von Finn H. •

Wie stehen Sie zu der Aussage Wilfrid Schreibers, dass der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ein echter Lohnbestandteil ist?

Sehr geehrter Herr Heil,

Sie betonen in öffentlichen Auftritten immer wieder, dass die Sozialversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern bzw. Arbeitgebern bezahlt werden. Das ist formal richtig, aber nach Schreibers Aussage trägt der Arbeitnehmer effektiv die volle Abgabenlast. Auf einem freien Arbeitsmarkt ist diese Aussage auch evident korrekt, aber ist das für den deutschen Arbeitsmarkt überhaupt relevant?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Sozialversicherungsbeiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bezahlt. Das ist nicht nur formal richtig. Auch die Studienlage bestätigt, dass sich Arbeitgebende in Deutschland und auf dem europäischen Kontinent an der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme beteiligen. 

So zeigen Müller und Neumann (https://link.springer.com/article/10.1007/s10645-017-9298-3 ) für Westdeutschland im Zeitraum 1975-2010, dass weder Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber noch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Teil der Abgabenlast verlagern. So würden die ökonomische und formelle Last der Abgaben für den untersuchten Zeitraum übereinstimmen. 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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