Sehr geehrter Herr Heil, ich habe von ihnen eine Antwort bekommen, das der Inflationsausgleich für Rentner von den Beschäftigten erwirtschaftet werden müßte. Wieso bekamen die Abgeordneten, Beamte, und Pensionierte, den Inflationsausgleich?
Das muß ja auch von den Beschäftigten finanziert werden. Warum haben die Pensionierten und Abgeordnete, aus Respekt der Steuerzahler, nicht verzichtet?

Sehr geehrte Frau V. H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zur Inflationsausgleichsprämie für Pensionen erläutert das hierfür zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) den Zusammenhang zu den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes wie folgt: Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst sieht vor, dass die Tarifbeschäftigten zunächst einen Inflationsausgleich in Form von steuer- und abgabenfreien Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 3.000 Euro erhalten. Eine Erhöhung der Tarifentgelte erfolgte dafür im Jahr 2023 nicht mehr, sondern erst wieder im März 2024.
Die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes werden regelmäßig zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte des Bundes übertragen. Mit Blick auf die alimentatorischen Grundsätze der Beamtenversorgung wird dies wiederum anteilig, das heißt unter Berücksichtigung der jeweiligen Ruhegehalts- und Anteilssätze, auch auf Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Hierdurch profitierten im Jahr 2023 auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von der Inflationsausgleichsprämie.
Ohne diese Übertragung hätten Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger für das Jahr 2023 jedoch weder eine Anpassung der Versorgungsbezüge noch eine Sonderzahlung erhalten.
Im Jahr 2023 sind also sowohl für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes als auch für Beamte und Versorgungsempfänger die Gehälter oder Pensionen nicht erhöht worden. Die gesetzlichen Renten sind hingegen zum 1. Juli 2023 um 4,39 Prozent (alte Länder) gestiegen. In meiner Antwort vom 2. Oktober 2024 ging es dementsprechend um eine zusätzliche Zahlung zum Inflationsausgleich, die über die reguläre Rentenanpassung hinausgeht. Diese zusätzliche Zahlung müsste von den Beschäftigten mit ihren Beiträgen bezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB