
Wenn eine Rentnerin oder ein Rentner neben der Rente noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht, kann er oder sie selbstverständlich ebenfalls in den Genuss dieser Inflationsausgleichsprämie kommen, wenn der Arbeitgeber sie zahlt.
Wenn eine Rentnerin oder ein Rentner neben der Rente noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht, kann er oder sie selbstverständlich ebenfalls in den Genuss dieser Inflationsausgleichsprämie kommen, wenn der Arbeitgeber sie zahlt.
Die Politik kann nur für Beamtenverhältnisse entscheiden, wer sie erhält, weil hier der Staat der Arbeitgeber ist
Künftig soll der Bund sich auch an der Unterhaltung und Instandhaltung von Schienenwegen beteiligen können und nicht nur an (Neu-)Bauprojekten.
Was die Tarifbindung in der Pflege angeht: Hubertus Heil wollte sehr gerne eine Allgemeinverbindlicherklärung für die Altenpflege durchsetzen.
Das Gesetz ist im Entwurfsstadium. Mit dem Kabinettsbeschluss startet das Gesetzgebungsverfahren, in dessen Verlauf Kritik und Bedenken erneut geprüft werden.
Alle Rentnerinnen und Rentner haben die einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten.