Porträt-Bild Bernd Rützel, MdB
Antwort 24.04.2024 von Bernd Rützel SPD

Dahinter steckt folgende Logik: Wenn jemand ganz normal Altersrente bezieht und krank wird, geht er zum Arzt, bekommt dort medizinische Versorgung, Medikamente usw. und seine Rente läuft weiter und sichert somit weiter den Lebensunterhalt des Rentners.

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Antwort 24.04.2024 von Bernd Rützel SPD

Da ME/CFS zuletzt häufig im Zusammenhang mit Long Covid-Erkrankungen diagnostiziert wird, sind auch die Ergebnisse des dritten Runden Tischs zu Long COVID - initiiert von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit Vertretern aus Wissenschaft und dem Gesundheitswesen - interessant.

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Antwort 09.04.2024 von Bernd Rützel SPD

Über die zwei unterschiedlichen Systeme zur Altersversorgung, die beide viel Geld kosten, macht sich die SPD seit langem Gedanken. Unser langfristiges Ziel bleibt eine Erwerbstätigenversicherung, an der sich alle beteiligen. Für einen solchen grundsätzlichen Umbau unserer gesetzlichen Altersversorgung brauchen wir allerdings deutliche Mehrheiten, nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern.

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Antwort 12.03.2024 von Bernd Rützel SPD

Leider gibt es noch keinen Zeitplan für ein Gesetz zur Bekämpfung von Union Busting, mit dem wir die Behinderung von Betriebsratswahlen und -arbeit zum Offizialdelikt machen wollen.

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Antwort 12.03.2024 von Bernd Rützel SPD

Eine Erwerbstätigenversicherung, an der sich alle beteiligen, bleibt das langfristige Ziel der SPD. Für einen solchen grundsätzlichen Umbau unserer gesetzlichen Altersversorgung brauchen wir allerdings deutliche Mehrheiten, nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern.

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Antwort 23.02.2024 von Bernd Rützel SPD

Ukrainische Geflüchtete, die die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben unter denselben Bedingungen wie alle Berechtigten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II. Zu beachten ist lediglich, dass Immobilienvermögen in der Ukraine gerade aus offensichtlichen Gründen kaum verwertet werden und das natürlich nicht über den Außendienst der Jobcenter überprüft werden kann. Außerdem gilt für Geflüchtete aus der Ukraine – wie für alle anderen Antragstellenden auch – die sogenannte Karenzzeit von einem Jahr.