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Antwort ausstehend von Bernd Rützel SPD
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Antwort 28.10.2025 von Bernd Rützel SPD

Es geht nur um sehr wenige, sehr genau umrissene Fälle, in denen es künftig grundsätzlich möglich sein soll, alle Unterstützungsleistungen zu streichen

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Antwort 31.10.2025 von Bernd Rützel SPD

Mit dieser Frist sollen unbillige Härten vermieden werden. Ganz grundsätzlich ist es aber so, dass dieser Rentenanspruch nach dem Versorgungsausgleich beim begünstigten Partner liegt und nicht mehr zurückgeholt werden kann.

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Antwort 21.10.2025 von Bernd Rützel SPD

Es geht nur um sehr wenige, sehr genau umrissene Fälle, in denen es künftig grundsätzlich möglich sein soll, alle Unterstützungsleistungen zu streichen: Das soll nach dem aktuell vorliegenden Plan Menschen betreffen, die keinerlei Mitwirkungswillen zeigen. Aber – und das ist für mich eine wichtige Einschränkung – auch bei diesen Menschen wird es eine Härtefallregelung geben.

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Antwort 08.09.2025 von Bernd Rützel SPD

Wenn die von Mobbing betroffene Person im Rahmen einer Straftat (zum Beispiel einer Misshandlung) gesundheitliche Schäden erfährt, kann sie durchaus Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XIV haben.

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Antwort 02.09.2025 von Bernd Rützel SPD

Zur Solarförderung ist kurz und knapp zu sagen, dass eine Einstellung im Koalitionsvertrag nicht vereinbart wurde. In Sachen E-Mobilität haben wir dort vereinbart diese mit Kaufanreizen zu fördern.