§ 15 SGB II nennt ausdrücklich auch die „persönlichen Merkmale“ des Leistungsberechtigten als ein zu erforschendes Kriterium. Das ist aus meiner Sicht ein notwendiger und hilfreicher Baustein, um die Chancen und Potentiale des Arbeitssuchenden zu bewerten.
Das Bundessozialministerium kann mit Zustimmung des Bundesrats eine Rechtsverordnung erlassen, die für die Bewertung des Grades der Behinderung maßgebend ist.
Die Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro und die Energiepreispauschale von 300 Euro sind zwei unterschiedliche Instrumente.
Es ist nicht in Ordnung, wenn schwer erkrankte Menschen so schwer Gehör finden und ihre Krankheit heruntergespielt wird.
Ich kenne selbstverständlich die Abschläge, die je nach Geburtsjahr bei einem früheren Renteneintritt anfallen.
Einen diagnostischen Marker, wie beispielsweise einen Labortest, gibt es noch nicht. Daher wird ME/CFS nach einer ausführlichen Anamnese anhand der charakteristischen Symptome diagnostiziert.

