Bernd Rützel
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SPD
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Frage von Klaus S. •

Wenn der Inflationsausgleich für Minister*innen so umstritten ist, warum streicht man dann nicht einfach Artikel 3 aus dem Referentenentwurf BBVAnpÄndG 2023/2024?

Sehr geehrter Herr Rützel, in Bezug auf die Planung, Bundesministern bzw. -ministerinnen ebenfalls den sog. Inflationsausgleich zu gewähren, hieß es oft, dass deren Gehälter (ich nenne es einmal so) an das Bundesbesoldungsgesetz geknüpft seien. Daher bestünde quasi keine Möglichkeit, sofern man den sog. Inflationsausgleich den Beamten/Beamtinnen, Richter und Richterinnen des Bundes sowie den Soldaten und Soldatinnen gewähren wolle, die Minister und Ministerinnen der Bundesregierung davon auszunehmen. Das ist m.E. nur Unfug!
Der Entwurf des BBVAnpÄndG 2023/2024 differenziert hier doch ganz klar zwischen einer Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Artikel 1, Ziffer 1., Buchst. c)) und einer Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Artikel 3).
Das BBVAnpÄndG 2023/2024 ist bis jetzt nur ein Entwurf und könnte doch noch entsprechend geändert werden oder nicht?

Bernd Rützel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie Sie richtig schreiben, handelt es sich um einen Referentenentwurf, der selbstverständlich noch geändert werden kann. Der Entwurf befindet sich momentan in der Ressortabstimmung und ist noch nicht durchs Kabinett und damit auch noch nicht im Bundestag angekommen. Soweit es mir bekannt ist, fanden bisher noch keine fachlichen Gespräche zwischen den Ressorts dazu statt.

Zu Detailfragen möchte ich Sie bitten, sich an Ihren zuständigen Wahlkreisabgeordneten zu wenden. Für Kehl ist das mein Kollege Dr. Johannes Fechner. Es ist leider schon rein zeitlich nicht möglich, dass alle Abgeordneten Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem gesamten Bundesgebiet abseits ihrer Fachgebiete im Detail beantworten. Dafür bitte ich um Verständnis.

Freundliche Grüße

Bernd Rützel

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