Wenn eine Rentnerin oder ein Rentner neben der Rente noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht, kann er oder sie selbstverständlich ebenfalls in den Genuss dieser Inflationsausgleichsprämie kommen, wenn der Arbeitgeber sie zahlt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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