Grundsätzlich ist es so, dass es in Deutschland kein einheitliches Beamtenrecht gibt. Aufgrund der föderativen Struktur Deutschlands regeln die Länder ihr Beamtenrecht einschließlich der Bezahlung ihrer Bediensteten und der Sicherung in Krankheits- und Pflegefällen in eigener Zuständigkeit.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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