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Ob eine Meisterpflicht sinnvoll ist, sollte anhand objektiver Kriterien bewertet werden. Dafür braucht es eine umfassende Evaluation der Handwerksordnung.
Als SPD ist uns bewusst, dass die Belastung durch hohe Mieten und Abgaben gerade für junge Fachkräfte eine enorme Herausforderung darstellt.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat Anfang 2026 im Eilverfahren entschieden, dass Garten- und Landschaftsbaubetriebe bei Fahrten auf Bundesautobahnen mit Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen unter bestimmten Voraussetzungen keine LKW-Maut entrichten müssen (Handwerkerausnahme).
Die von Ihnen angesprochene Forderung ist aus meiner Sicht weiterhin berechtigt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich bereits in der vergangenen Wahlperiode dafür eingesetzt, dass Garten- und Landschaftsbauer sowie vergleichbare Betriebe bei der Ausweitung der Lkw-Maut nicht schlechter gestellt werden als klassische Handwerksbetriebe. Unser Ziel war und ist eine faire, rechtssichere und praxistaugliche Lösung.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.