Guten Tag Herr Rützel, ich möchte gern wissen, wann die Umsetzung zur Novellierung des Arbeitszeitgesetzes erfolgen wird. Es sollte EU Konform umgesetzt werden.
Die Arbeitszeiterfassung erfolgt noch immer nicht in allen betrieben. Besonders in den Hochschulen und Universitäten weigern sich die Senate, Kanzler und Präsidenten bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern eine Arbeitszeiterfassung einzuführen. In vielen Kliniken ist das gleiche Bild.
Daher meine Frage nach der Umsetzung aus dem Koalitionsvertrag. Vielen Dank
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Grundsätzlich ist durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 bereits jetzt klargestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - in unionskonformer Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Damit hat das BAG verbindlich entschieden, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (EuGH Rs. 55/18 CCOO) auch von den deutschen Arbeitgebern zu beachten ist.
Das BAG hat klargemacht, dass die Vorgaben des aktuellen Arbeitszeitgesetzes nicht ausreichen, sondern die gesamte Arbeitszeit erfasst werden muss. Das ist laut BAG bereits heute geltendes Recht: Um die Einhaltung der Höchstarbeitszeit sowie der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten wirksam gewährleisten zu können, muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeder Arbeitnehmerin bzw. jedes Arbeitnehmers aufzeichnen.
Um Rechtssicherheit zur Frage des „Wie“ der Aufzeichnungspflicht zu schaffen, hat sich die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit als elektronische Aufzeichnungspflicht im Arbeitszeitgesetz auszugestalten. Dies soll gemeinsam mit weiteren Änderungen des Arbeitszeitrechts geschehen, zu denen das zuständige Arbeitsministerium bis vor kurzem einen Dialog mit den Sozialpartnern (Arbeitgebern und Gewerkschaften) geführt hat.
Wann uns im Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt wird, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Freundliche Grüße
Bernd Rützel

