Sie sprechen darin ein Problem an, das mir auch schon seit langem ein Dorn im Auge ist: Wenn Beschäftigte mit Minijob anders als zu Vertragsbeginn erklärt, doch in die Rentenversicherung einbezahlen möchten, sollten wir ihnen keine Steine in den Weg legen. Stattdessen gilt es, diese Möglichkeit einfach und bürokratiearm einzurichten.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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