Antwort 21.10.2025 von Bärbel Bas SPD
Grundsätzlich gilt: Personen ohne Aufenthaltstitel sind ausreisepflichtig. Allerdings gibt es für Auszubildende mit Duldungsstatus die Möglichkeit einer sogenannten Ausbildungsduldung.
Grundsätzlich gilt: Personen ohne Aufenthaltstitel sind ausreisepflichtig. Allerdings gibt es für Auszubildende mit Duldungsstatus die Möglichkeit einer sogenannten Ausbildungsduldung.
Wer in einer Notlage die Polizei oder Feuerwehr anruft, sollte deshalb nicht entlassen werden. Den Einzelfall kann ich allerdings nicht einschätzen.
Nach meiner Überzeugung liegen sie hauptsächlich in einem familienfeindlichen, gesellschaftlichen Rahmen, der die Entscheidung für Kinder nicht nur finanziell bestraft.
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de