Warum muss ich meiner Haushaltshilfe (Haushaltsscheckverfahren) erst kündigen und dann 2 Monate warten, wenn diese ihren eigenen Beitragsanteil zur Rentenversicherung selbst zahlen möchte?
Sehr geehrter Herr Rützel - in Zeiten leerer Rentenkassen: Ich beschäftige eine Haushaltshilfe und habe sie über das Haushaltsscheckverfahren vor einem Jahr angemeldet. Jetzt möchte Sie einen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen und auf die RV-Freiheit verzichten. Ich teile dies der MJ-Zentrale mit - und siehe da: Sie müssen ihrer Haushaltshilfe erst kündigen. Dann zwei Monte warten - und neu anmelden, dabei im Formular "Möchte selbst Pflichtbeiträge zur RV zahlen - Ja" ankreuzen. Was mache ich während der 2 Monate Wartezeit? Soll ich die Dame schwarz beschäftigen? Wie ist sie dann versichert? Vermutlich wechselt sie dann den Arbeitgeber. Normalerweise kann ich Gehaltsänderungen direkt im nächsten Monat durchführen - Bsp.: betr. Altersvorsorge. Warum funktioniert das bei der MJ-Zentrale nicht. Dann möchte die Dame eine Lohnbescheinigung für die Krankenkasse haben - Anschlussfrage: Sollte diese nicht auch der Arbeitgeber i.S.d. Bürokratieentlastung erstellen können?

