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Antwort 21.08.2026 von Bärbel Bas SPD

Seit 2005 gilt für die betriebliche Altersvorsorge die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass die Beiträge während der Einzahlungsphase nicht der Einkommensteuer unterliegen. Der Vorteil liegt darin, dass Sie nicht erst Steuern abführen müssen, bevor Sie sparen – Sie können also zunächst einen größeren Betrag investieren. Dadurch wächst das angesparte Kapital über die Jahre schneller an. Im Gegenzug wird die Auszahlung später regulär besteuert.

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