Die Reform der privaten Altersvorsorge soll diese renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler machen. Dabei sollen insbesondere kleine bis mittlere Eigenbeiträge gefördert werden. Dafür wird das Angebot an geförderten Produkten zeitgemäß erweitert. Neben Produkten mit garantierten Leistungen sind künftig auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie möglich.
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Dieses wichtige Ziel kann nur durch die Einbindung von sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten erreicht werden.
Jeder darf und sollte sicherlich wenn es ihm möglich ist privat Vorsorgen.
Zur Besteuerung: Der Rentenbezug erfolgt nach dem Veranlagungsverfahren, während das Einkommen aus der Aktivrente nach dem Lohnsteuerabzugsverfahren erfolgt. Das bedeutet, dass jeder "Aktivrentner" nach seiner bisherigen Lohnsteuerklasse besteuert wird.
Dementsprechend kann die Aktivrente hier dann auch nicht vorher in Anspruch genommen werden.
Dies vorangestellt, beantworte ich gerne Ihre konkrete Frage: Laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind begünstigt - damit werden alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Angestellten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst erfasst.