Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
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Antwort 11.12.2025 von Jens Behrens SPD
Jeder darf und sollte sicherlich wenn es ihm möglich ist privat Vorsorgen.
Antwort 14.11.2025 von Thorsten Frei CDU
Zur Besteuerung: Der Rentenbezug erfolgt nach dem Veranlagungsverfahren, während das Einkommen aus der Aktivrente nach dem Lohnsteuerabzugsverfahren erfolgt. Das bedeutet, dass jeder "Aktivrentner" nach seiner bisherigen Lohnsteuerklasse besteuert wird.
Antwort 06.11.2025 von Thorsten Frei CDU
Dementsprechend kann die Aktivrente hier dann auch nicht vorher in Anspruch genommen werden.
Antwort 30.10.2025 von Thorsten Frei CDU
Dies vorangestellt, beantworte ich gerne Ihre konkrete Frage: Laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind begünstigt - damit werden alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Angestellten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst erfasst.
Antwort ausstehend von Carsten Linnemann CDU