Grundsätzlich gilt dabei, dass laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit begünstigt sind.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 05.02.2026 von Thorsten Frei CDU
Antwort 05.02.2026 von Thorsten Frei CDU
Ein zusätzlicher Verdienst könnte sich jedoch auch negativ auf die Höhe der Pension auswirken, weshalb jeder Einzelfall individuell gewissenhaft geprüft werden sollte.
Antwort 30.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Ein zusätzliches Einkommen kann sich theoretisch auswirken, weshalb jeder Einzelfall individuell geprüft werden sollte.
Antwort 19.02.2026 von Thorsten Frei CDU
Die technische und praktische Umsetzung erfolgt nicht durch das BVA oder das Finanzamt im Vorfeld, sondern im Rahmen des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber den Freibetrag nicht berücksichtigt, kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nachträglich korrigieren.
Antwort 27.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Es ist richtig, dass Sie sich diese Fragen stellen und auch wichtig, dass Sie sich fachlich beraten lassen.
Antwort ausstehend von Uwe Feiler CDU