Frage von Petra J. • 01.04.2025

Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
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Auch wenn nun die neue Wahlperiode begonnen hat, hat sich in meinen Augen die Sachlage noch nicht entscheidend geändert. Insbesondere ein aktuelles Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD liegt noch nicht vor.
Grundsätzlich können alle Abgeordneten, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit, für dieses Amt kandidieren. Bei der Wahl wird aber sicherlich von allen Abgeordneten mitberücksichtigt, ob die Person im Sinne des § 7 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Lage ist, die Verhandlungen gerecht und unparteiisch zu leiten und die Ordnung im Hause zu wahren.