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Durch die Entlastungsmaßnahmen hat der Staat beim Treibstoff deutliche Mindereinnahmen. Zwar ist es richtig, dass bei höheren Preisen auch mehr Mehrwertsteuer anfällt. Wenn ein Liter Super vor den starken Preissprüngen 1,70 Euro kostete, entfielen davon ca. 27,2 Cent auf die Mehrwertsteuer. Bei einem aktuellen Preis von 2,05 Euro liegt die Mehrwertsteuer bei 32,7 Cent. Der Unterschied liegt daher bei 5,5 Cent pro Liter – deutlich weniger als die Entlastung um 17 Cent durch die Senkung der Energiesteuer.
Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen. Im Jahr 2026 liegt der Freibetrag bei 197,75 Euro monatlich. Diese nach vielen Jahren politischer Diskussionen gefundene Kompromisslösung ist auch aus meiner Sicht vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick.