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SPD
• 15.09.2025

Das Ruhegehalt richtet sich nach dem zuletzt bekleideten Amt und der Dauer der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit. Mit jedem Dienstjahr steigt das Ruhegehalt um einen festen Prozentsatz, bis eine gesetzliche Höchstgrenze erreicht ist. Auch hier gilt: Je länger man arbeitet, desto höher fällt die Versorgung aus – allerdings nach einer anderen Logik als in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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SPD
• 15.09.2025

Gerhard Schröder hat in der SPD kein Amt und spricht nicht für die Partei – insbesondere bezüglich des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine

Frage von Helmuth K. • 08.09.2025
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SPD
• 22.09.2025

Die Einzahlungen in eine betriebliche Altersversorgung sind bis zu einer bestimmten Höhe komplett sozialversicherungs- und steuerfrei, man kann so also in erheblichem Umfang Steuern und Beiträge sparen.

Frage von Daniel B. • 08.09.2025
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SPD
• 22.09.2025

Die von Ihnen angesprochene Beitragsbemessungsgrenze hat in der gesetzlichen Rentenversicherung eine doppelte Funktion: Sie wirkt einerseits als Beitragsgrenze, aber andererseits auch als Leistungsgrenze.

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SPD
• 22.09.2025

Sie erinnern sich richtig. Ich habe bereits kurz nach meinem Amtsantritt meine große Sympathie für ein Rentensystem betont, das alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezieht.

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