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Frage von Werner B. •

Aktivrente – Auf welcher Grundlage wurden die Steuermindereinnahmen von angeblich annähernd 900 Millionen Euro ermittelt?

Viele Ruheständler, die in Sozialkassen einzahlen, sind von der Aktivrente ausgeschlossen, wie Ärzte, Freiberufler, Selbstständige und Minijobber sowie Bezieher früher Altersrente.

Dagegen haben verpensionierte Beamte, die in keine Kasse eingezahlt haben, als Angestellte in der Privatwirtschaft, einen Anspruch auf die Aktivrente, trotz deutlicher Besserstellung und jährlich stärker steigenden Pensionen gegenüber der Rente.

Auch Abgeordnete, die ebenfalls nichts eingezahlt haben, kommen nach ihrem Mandat in den Genuss des Freibetrags, wenn sie in die Privatwirtschaft gehen.

Da der Anspruch auf die Aktivrente somit eingeschränkt ist und nur für bestimmte Berufsgruppen gilt und die Ruheständler in ihrer Gesamtheit nicht herangezogen werden können und nur eine bestimmte Gruppe der Rentner sowie Beamte und Abgeordnete angesprochen sind, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Steuermindereinnahmen von angeblich ca. 900 Millionen Euro jährlich ermittelt wurde.

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