
Die Anpassung der Beamtenalimentation an die verfassungsgerichtlichen Vorgaben sowie die Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen steht noch aus.
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Die Anpassung der Beamtenalimentation an die verfassungsgerichtlichen Vorgaben sowie die Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen steht noch aus.
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Ich kann Ihnen erfreulicherweise mitteilen, dass die Hinzuverdienstgrenzen für ehemalige Soldatinnen und Soldaten mit dem Artikelgesetz „Zeitenwende“ im März 2025 abgeschafft wurden.
Entscheidend ist für uns eine sachliche Analyse – nicht parteipolitische Instrumentalisierung. Ich hoffe, das verdeutlicht unsere Haltung.