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Bärbel Bas
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Frage von Karin M. •

Warum erhielt ich eine Kürzung meiner Rente?

Sehr geehrte Frau Bas, am 24.12.25 erhielt ich Post von der Rentenversicherung mit der Mitteilung, dass meine Rente um 88€ gekürzt wird, weil der Grundfreibetrag für Langversicherte gestrichen wurde. Zudem wird das Einkommen meines Ehemannes hinzugezogen. Viele in Deutschland erhalten Grundsicherung und haben nichts eingezahlt, ich hingegen habe über 40 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und werde diesen gleichgestellt. Ich hätte von Ihnen gerne eine Erklärung warum man mir erst Grundrentenzuschlag zahlt und mir ihn dann wieder entzieht, und das bei den enorm steigenden Lebenskosten? Des Weiteren, warum wird das Einkommen meines Ehemannes mit zur Berechnung meiner Rentenbezüge einbezogen, es reicht schon bei der Steuererklärung. Ich bitte um eine verständliche Auskunft und verbleibe
mit wütenden Grüßen
Karin M.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau. M.

die Grundrente ist keine allgemeine Mindestrente, sondern ein individuell berechneter Zuschlag zur Rente, der bedarfsgerecht und zielgenau unterstützen soll. Aus diesem Grund findet einmal jährlich eine Einkommensprüfung statt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einkommensänderungen – etwa durch die Aufnahme oder Aufgabe einer Beschäftigung – in die Berechnung des Grundrentenzuschlages einfließen. Innerhalb bestimmter Freibeträge wird dabei nicht nur das eigene Einkommen, sondern auch das Einkommen des Ehepartners geprüft, um die besondere finanzielle Verantwortung, die füreinander übernommen wird, zu berücksichtigen. Sowohl ein niedrigeres als auch ein höheres Haushaltseinkommen können sich durch die jährliche Überprüfung erst mit einer zeitlichen Verzögerung auf die Grundrente auswirken. Ich gehe davon aus, dass eine Änderung im anzurechnenden Einkommen oberhalb des bestehenden Freibetrages (dieser liegt 2026 bei Paaren bei 2.327 Euro im Monat) zu einer Kürzung oder zum Wegfall Ihres Grundrentenzuschlags geführt hat. Wenn das anzurechnende Einkommen sinkt, kann es auch wieder zu einer Auszahlung der Grundrente kommen. Für eine konkrete Prüfung bitte ich Sie, sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen 

Bärbel Bas 

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