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Antwort 18.05.2026 von Bärbel Bas SPD

Das System der Beihilfe bedeutet, dass der Dienstherr einen festen Anteil der tatsächlich entstehenden Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten übernimmt. Der verbleibende Anteil wird in der Regel über eine private Krankenversicherung abgesichert. Die Beihilfe richtet sich also nach dem gesundheitlichen Bedarf und nicht nach dem Einkommen.

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Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD

Nach der Ablehnung im Bundesrat wird die Entlastungsprämie für Beschäftigte derzeit nicht weiterverfolgt.

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Antwort 03.07.2026 von Bärbel Bas SPD

Der Gesetzentwurf hält sich eng an die 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit

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Antwort 22.06.2026 von Bärbel Bas SPD

Für andere mitversicherte Partner ist ein zusätzlicher Beitrag vorgesehen. Dieser soll 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners betragen.

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Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD

Grundsätzlich gilt: Wer eine Kassenzulassung hat, übernimmt damit einen Versorgungsauftrag und muss ein entsprechendes Behandlungsangebot vorhalten. Eine bestimmte Patientenzahl ist dagegen nicht vorgeschrieben, auch weil Therapien unterschiedlich lang dauern.

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Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD

Das System der gesetzlichen Rentenversicherung basiert auf dem Prinzip, dass die Höhe der Rente entsprechend der eingezahlten Beiträge berechnet wird: Demnach führen mehr und höhere Beiträge zu einer höheren Rente und umgekehrt. Für mich ist dabei immer klar: Nach einem Leben voller Arbeit im Alter gut abgesichert zu sein, ist das Kernversprechen des Sozialstaats und eine wesentliche Grundlage für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen ist mir wichtig.