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Bärbel Bas
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Frage von Rainer E. •

Wie behandelt die Regierung männliche dienstfähige Ukrainer mit der Sozialhilfe/ Bürgergeld. Unterstützen wir Fahnenflüchtige Ukrainer mit Geld um hier zu bleiben . Die Ukraine braucht diese Mäunner.

Ich bin SPD. Wähler.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS) beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld nach dem SGB II) sichert das Existenzminimum hilfebedürftiger Menschen und geht unmittelbar auf verfassungsrechtliche Vorgaben zurück (Schutz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot). Die Leistungsvoraussetzungen sind gesetzlich definiert. Entsprechend dem Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG) dürfen Ukrainerinnen und Ukrainer nicht anders behandelt werden als andere in Deutschland lebende Menschen. Insbesondere nicht anders als andere Ausländerinnen und Ausländer, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zu diesen Leistungsvoraussetzungen gehören unter anderen finanzielle Hilfebedürftigkeit und ein Aufenthaltsrecht in Deutschland, das nicht nur der Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche dient. 

Für das Aufenthaltsrecht wehrpflichtiger ukrainischer Männer in Deutschland hat ein ukrainischer Einberufungsbescheid keinen Einfluss. Bei Erfüllung aller weiteren Leistungsvoraussetzungen sind ukrainische wehrpflichtige Männer im Bürgergeld wie andere Hilfebedürftige zu behandeln. Daraus folgt, dass Jobcenter weder Wehrpflicht noch Wehrtüchtigkeit prüfen. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem BMAS Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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