Das Elterngeld liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Als Bundesministerin für Arbeit und Soziales habe ich auf seine Ausgestaltung keinen direkten Einfluss.
Dieses Vorhaben ist sehr komplex und rechtlich anspruchsvoll, da es zahlreiche unterschiedliche Konstellationen im Alltag getrennt erziehender Familien betrifft. Deshalb wird die Erarbeitung einer tragfähigen Lösung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Das angesprochene Arbeitskompendium wird von den Ländern herausgegeben, um eine bundeseinheitliche Durchführung der Regelungen der Versorgungsmedizin-Verordnung sicherzustellen.
Das Elterngeld liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Als Bundesministerin für Arbeit und Soziales habe ich auf seine Ausgestaltung keinen direkten Einfluss.
Sozialleistungsmissbrauch bekämpfe ich entschieden.
Unser Ziel als SPD war und ist dabei eine Stabilisierung der Beiträge der GKV und damit der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor höheren Belastungen.

